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~~~~§Die Gesetze§~~~~
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06.10.2001, 11:43 #1
Grayfox3000
Beiträge: 3.464
§§§§§§§§§§§§§§§§Die Gesetze§§§§§§§§§§§§§§§§
Allgemeine Daten und Fakten:
Bündnisname: Die Gilde Innos
Staatsform: Demokratie

Militär und Wehrpflicht:
Hat einen Chef der Garde, der das Militär organisiert und koordiniert.
Wer sich der Wehrpflicht entzieht, wird aus der Gilde ausgestoßen.

Rechte der Mitglieder:
Mitglieder "Der Gilde Innos" haben das Recht auf Schutz, Handel, Anhörung von der Regierung und den Richtern. Meinungsäußerung und Kritik ist nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht. Nur wer seine Fehler kennt kann sie ändern.




1.
Achte die Gilde

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2.Leiste dem Gildenrat folge
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3.Achte die Ranghöheren
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4.Missbrauche deinen Rang nicht
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5.Der Wille der Gemeinschaft ist wichtiger als dein eigener

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6.Kein Powergaming im Rollenspiel
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7.Keine grundlosen Angriffe auf andere RPG Mitspieler
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8.Die Allgemeine Signatur muss getragen werden
nebenbei sollte eine Signatur mit Rang getragen werden eine Selbstgemachte Signatur ist erlaubt wenn ein Sprecher die Erlaubnis dazu erteilt
bei Unstimmigkeiten muss der Komplette Rat entscheiden ist dies nicht umgehend möglich muss der Gildensprecher eine Übergangslösung finden

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9.Der Avatar
muss in Verbindung mit dem Alten Lager stehen Rang sollte klar zu erkennen sein Schrift ist nicht notwendig
wenn muss Schrift und Bild übereinstimmen ein Sprecher muss die Erlaubnis dazu erteilen
bei Unstimmigkeiten zweier Sprecher muss der Komplette Rat entscheiden ist dies nicht umgehend möglich muss der Gildensprecher eine Übergangslösing finden

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10.Achte die Verbündeten der Gilde
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11.Entscheidungen werden vom Rat getroffen
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12.Ein Ranghöherer kann einen Beförderungsvorschlag für einen Rangniedrigeren machen
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13.Beförderungen werden vom Gildensprecher bekannt gegeben
Gildensprecher und der Betreffende Sprecher für die Beförderung
müssen einer Meinung sein
ansonsten hat der Rat zu entscheiden
bei Bekanntmachung der Beförderung ohne Absprache kann der Angehörige
Sprecher
nach der Bekanntmachung einspruch erheben
bei keiner eindeutigen Übereinkunft hat der komplette Rat zu entscheiden

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14.Beitritt ist nur erlaubt wenn keine Angehörigkeit einer anderen Gilde von Worldofgohic besteht
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15.Die Ränge im Rpg haben mit den Rängen der Gilde übereinzustimmen
(beim sterben eines Chars muss der Betreffende einen Neuen Char nehmen und als Neuer im Rollenspiel beginnen)





Verfassung

§1 Grundprinzipien

§1.1 Die Gilde "Die Gilde Innos" ist eine selbstständige, souveräne und demokratische Gilde.
§1.2 Jedes Mitglied ist wahlberechtigt und kann gewählt werden.
§1.3 Jedes Mitglied ist verpflichtet im Interesse "Der Gilde Innos" zu handeln.
§1.4 Eine Änderung der Grundprinzipien ist unzulässig

§2 Organe und Ämter

§2.1 Die Mitglieder
§2.1.1 Ein Mitglied ist definiert als menschlicher Spieler.

§2.2 Legislative/Rat
§2.2.1 Die Gesetzgebung besteht aus Mitgliedern "Der Gilde Innos".
§2.2.2 Die Gesetzgebung wird alle 100 Tage demokratisch gewählt.
§2.2.3 Die Gesetzgebung erlässt, verändert und entfernt Gesetze.
§2.2.4 Die Gesetzgebung besteht min. aus 3 Mitgliedern max. aus 6 Mitgliedern.

§2.3 Judikative
§2.3.1 Die richterliche Gewalt besteht aus Mitgliedern "Der Gilde Innos".
§2.3.2 Die Feuermagier bilden die Richter, falls ein rechtstreit eintrifft.
§2.3.3 Die Feuermagier sind unabhängig und den Gesetzen und der Verfassung unterworfen.

§2.4 Exekutive
§2.4.1 Für die Einhaltung der Gesetze ist die Garde zuständig.
§2.4.2 Etwaige Missstände sind den Erzbaronen mitzuteilen.

§3 Ausnahmesituationen und Krisenfälle

§3.1 Verwaltung & Regierungsunfähigkeit
§3.1.1 Sinkt die Mitgliedszahl unter oder auf 5 Personen so werden diese automatisch zur provisorischen Regierung.
§3.1.2 Steigt die Mitgliederanzahl wieder auf 6 oder mehr Personen, sind unverzüglich Wahlen anzusetzen, die vorherige Regierung bleibt bis zum Amtsantritt der Regierung im Amt.
§3.1.3 Tritt ein Teil der Regierung zurück oder auch die gesamte Regierung werden Neuwahlen angesetzt.

§3.2 Krieg
§3.2.1 Die Gilde kann nur in Kampfhandlungen verwickelt werden wenn sie angegriffen wurde oder wenn verbündete angegriffen werden.
§3.2.2 Sollte die Gilde angegriffen werden, so ist der Rat dafür verantwortlich Verhandlungen mit dem Aggressor aufzunehmen und den Gegenschlag vorzubereiten und gegebenenfalls durchzuführen.

Gesetze

§1 Löhne

§1.3 Löhne & Gehälter
§1.3.1 Ratsmitgliedern und Personen mit besonderer Stellung in der Gilde steht eine Bezahlung zu.
§1.3.2 Es steht jedem frei, ob er die Bezahlung annimmt oder nicht.
§1.3.3 Personen mit besonderer stellung erhalten ein wöchentliches Gehalt von 200 Erz.
§1.3.4 Ratsmitglieder "Der Gilde Innos" erhalten ein wöchentliches Gehalt von 500 Erz.
§1.3.6 Der Chef der Garde erhält einen Lohn von 300 Erz pro Woche.

§2 Wahlgesetze & Abstimmungen

§2.1 Wahl der Regierung
§2.1.1 Die Wahl wird denn Mitgliedern erstellt.
§2.1.2 Innerhalb von 4 Tagen vor der Wahl kann sich jedes Mitglied zur Wahl aufstellen lassen.
§2.1.3 Der Zeitraum der Wahl beträgt max. 4 Tage, min. 3 Tage.
§2.1.4 Jedes Mitglied hat 1 Stimme der er einem Kandidaten geben kann.
§2.1.5 Die ausgefüllten Wahlzettel sind an einen beauftragten zu senden.
§2.1.6 Durch den beauftragten wird das Ergebnis verkündet.
§2.1.7 Erreicht man bei der Wahl 10% oder min. 3 Stimmen so ist man in die Regierung gewählt.

§2.2 Abstimmungen in der Regierung
§2.2.1 Jedes Mitglied des Rates besitzt eine stimme.
§2.2.2 Für eine Verfassungsänderung benötigt man min. eine 80%ige Mehrheit des Rats
§2.2.3 Für eine Gesetzesänderung benötigt man min. eine 60%ige Mehrheit des Rats
§2.2.4 Für einen Beistandspakt benötigt man min. eine 60%ige Mehrheit
des Rats
§2.2.5 Für einen Nicht-Angriffs-Pakt benötigt man min. eine 50%ige Mehrheit des Rats.

§3 Frieden

§3.1 Angriffe gegen Mitglieder
§3.1.1 Bei angriffen gegen Mitglieder "Der Gilde Innos und des Alten Lagers" wird der Feind angegriffen insofern es keine Diplomatische lösung gibt.
§3.1.2 Bei zahlung einer entschädigung kann der Rat entscheiden ob es zu keinem gegenangriff kommt.

§3.2 Beistandspakte
§3.2.1 Das Bündnis ist verpflichtet Beistandspakte einzuhalten.
§3.2.2 Sollten Zweifel an der Gültigkeit eines Beistandspaktes bestehen, so ist der Rat verpflichtet dies zu prüfen.

§3.3 Sicherung der Gilde
§3.3.1 Der Chef der Garde sichert das Lager und die Gilde ihm unterstehen alle Truppen der Gilde.
§3.3.2 Kommt es zu einem Krieg oder zu angriffsbefehlen koordiniert der Chef der Garde die Angriffe.
§3.3.3 Der Chef der Garde darf nur auf anweisung des Rates aktiv werden und angreifen.

§3.4 Verteidigung der Gilde
§3.4.1 Jeder Spieler unterliegt der Wehrpflicht.
§3.4.2 Als Buddler muß man mindestens eine Waffe mit 15 Off besitzen.
§3.4.3 Als Schatten muß man mindestens eine Waffe mit 30 Off besitzen, Einhänder ausgebildet und einen Beruf erlernt haben.
§3.4.4 Als Gardist muß man mindestens eine Waffe mit 50 Off besitzen, Einhänder ausgebildet und eine schußwaffe besitzen oder Einhänder gemeistert und keine Schufwaffebesitzen.
§3.4.5 Als Hoher Gardist muß man mindestens eine Waffe mit 65 Off besitzen, Einhänder gemeistert und eine schußwaffe besitzen.
§3.4.6 Als Erzbaron muß mindestens eine Waffe mit 75 Off besitzen, Einhänder gemeistert, Zweihänder ausgebildet oder Armbrust gemeistert und eine Armbrust besitzen.
§3.4.7 Als Feuermagier muß man mindestens eine Rune mit 30 Off besitzen, Magie stufe 3 gemeistert haben und schriftrollen anfertigen können.
§3.4.8 Es besteht auch die Möglichkeit sich der Wehrpflicht zu entziehen, jeder der sich der Wehrpflicht entzieht wird in die Mine zur Arbeit und zur untersützung der Wehrpflichtigen gebraucht.

§4 Mitglieder

§4.1 Aufnahme neuer Mitglieder
§4.1.1 Grundsätzlich kann jeder Spieler in "Die Gilde Innos" aufgenommen werden, sofern
§4.1.2 Der Spieler ist kein Mitglied in einem anderen Bündnis/Gilde.
§4.1.3 Der Spieler akzeptiert die Gesetze und die Verfassung "Der Gilde Innos.
§4.1.4 Der Spieler erklärt sich bereit, Die Gilde zu verteidigen, wie sie auch ihn verteidigt.

§4.2 Rechte der Mitglieder
§4.2.1 Jedes Mitglied hat das Recht Bitten, Anfragen und Anträge an den Rat zu stellen.
§4.2.2 Der Rat ist verpflichtet, alle Bitten, Anfragen und Anträge innerhalb von drei Tagen, in dringenden Fällen innerhalb von 24 Stunden zu behandeln und entsprechende Beschlüsse zu fassen.
§4.2.3 Jedes Mitglied hat das Recht eine Volksabstimmung zu einem Thema zu beantragen, wenn dieses Thema vorher durch den Rat abschließend behandelt wurde.
§4.2.4 Beantragte Volksabstimmungen werden durchgeführt, wenn innerhalb von 2 Tagen 30% der Mitglieder einer Durchführung zustimmen. Dies gilt auch für einen Misstrauensantrag gegen den Rat.
§4.2.5 Volksabstimmungen sind innerhalb von fünf Tagen nach Beantragung durch den Rat durchzuführen. Dies gilt auch für einen Misstrauensantrag gegen den Rat.
§4.2.6 Jedes Mitglied hat das Recht einen Misstrauensantrag gegen den Rat zu stellen. Der letzte Antrag muß mindestens zehn Tage zurückliegen.
§4.2.7 Hat ein Mißtrauensvotum Erfolg, so haben die Mitglieder unverzüglich Neuwahlen anzusetzen. Der bisherige Rat bleibt bis zur Beendigung der Neuwahl im Amt. Abstimmungen bedürfen der Zustimmung aller Mitglieder.

§4.3 Inaktive Mitglieder
§4.3.1 Als Inaktives Mitglied wird man eingestuft :
- wenn man sich nicht im Abwesenheitsthread abgemeldet hat und einen Monat lang nichts ins WoG-Forum gepostet hat.
Oder
- wenn man sich grundlos an einer Wahl nichtbeteiltig.
§4.3.2 Inaktive Mitglieder werden innerhalb eines Monats nach der Einstufung entlassen.
§4.3.3 Erneute Aufnahme entlassener inaktiver Mitglieder:
Eine entlassens Mitlieder kann jederzeit beantragen als Neuer wieder aufgenommen zu werden.
Nennt das entlassene Mitglied einen Grund für sein fernbleiben, entscheidet der der Rat ob die Begründung anerkannt wir und das Mitglied seine Rang wieder erhält.
10.10.2001, 20:48 #2
Grayfox3000
Beiträge: 3.464
Kleine Änderung in der Rangfolge
Gor Na Dak hat die Änderung angesprochen
der Rat hat entschieden
Erzbarone werden mit den Feuermagiern gleichgestellt

Neue
Buddler
Schatten
Gardist
Hoher Gardist
Erzbaron | Feuermagier
25.11.2001, 21:31 #3
Grayfox3000
Beiträge: 3.464

Folgendes wurde den Gesetzen hinzugefügt:
§4.3 Inaktive Mitglieder
§4.3.1 Als Inaktives Mitglied wird man eingestuft :
- wenn man sich nicht im Abwesenheitsthread abgemeldet hat und einen Monat lang nichts ins WoG-Forum gepostet hat.
Oder
- wenn man sich grundlos an einer Wahl nichtbeteiltig.
§4.3.2 Inaktive Mitglieder werden innerhalb eines Monats nach der Einstufung entlassen.
§4.3.3 Erneute Aufnahme entlassener inaktiver Mitglieder:
Eine entlassens Mitlieder kann jederzeit beantragen als Neuer wieder aufgenommen zu werden.
Nennt das entlassene Mitglied einen Grund für sein fernbleiben, entscheidet der der Rat ob die Begründung anerkannt wir und das Mitglied seine Rang wieder erhält.
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