World of Gothic Archiv
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11.12.2002, 12:02 #51
Sho
Beiträge: 63
Wann koennen wir mit einem Patch rechnen? -
Hm, will sich kein Piranha zu Wort melden? :)
11.12.2002, 12:05 #52
Sho
Beiträge: 63
Gothic 2 etwas farbiger? -
Schoene Ironie. ;)
12.12.2002, 00:31 #53
Sho
Beiträge: 63
Wann koennen wir mit einem Patch rechnen? -
Ach Jungs, "Es ist doch nur ein Spiel" kann ich direkt zurueckgeben: ich kann warten. Es ist nicht ganz allein meine Schuld, dass PC-Spiele heutzutage dermaßen fehlerverseucht auf den Markt kommen und ich der Meinung bin, zumindest auf den ersten Patch warten zu muessen - das "Hilfe"-Forum dieser Webseite spricht diesbezueglich Baende.

Wenn ich die Zeit eruebrige, ein solches Spiel zu spielen - und ueber Weihnachten habe ich frei und daher auch so richtig die Gelegenheit -, moechte ich auch wirklich Spaß haben und mich nicht mit dummen Fehlern in Dialogskripten herumaergern muessen. Das erwarte ich eigentlich, wenn ich 45 Euro fuer ein Spiel hinblaettere. Das ich es nicht bekomme, damit habe ich mich mittlerweile aber abgefunden.

Dass Piranha an einem Patch arbeitet, steht nach Aussagen mehrerer Mitarbeiter fest und impliziert, dass dieser Patch auch notwendig ist. Ich habe nun die einfache Frage gestellt, wann wir denn mit einer Veroeffentlichung rechnen koennen. Stattdessen wird meine Zurechnungsfaehigkeit angezweifelt.

Jeder spielt so, wie er will - jeder stellt unterschiedliche Ansprueche an ein Stueck Unterhaltungssoftware. Ok? :)


quote:
Zitat von Zombiebreaker
Ha ich hab mir den Thread gerade durchgelesen und ich finde es absolut lächerlich was Sho hier abzieht. Das ist wirklich nicht mehr normal wenn man ein Spiel spielen will aber Angst vor den Bugs die darin vorkommen KÖNNTEN HAT. So was hab ich in meinem ganzen Leben noch nicht erlebt. Reif für die Klapse

Nein. Wie ich mehrfach angab, geht es mir um reproduzierbare Showstopper, wie sie im "Hilfe"-Forum eifrig diskutiert werden. Das einzige, was ich hier "abziehe", ist, nach einem Veroeffentlichungstermin fuer einen angekuendigten und daher offenbar auch angebrachten Patch zu fragen.

Lesen. Mitdenken. Dann erst schreiben. Vielen Dank.

Und ich sage es nochmal: wenn Du/Ihr meine Bedenken und meine Frage fuer so daemlich haelst/haltet, ignorier(t) mich einfach. Man muss nicht zu alles und jedem seine Meinung in die Welt setzen. Schon gar nicht, wenn es ueberhaupt nichts mit dem Thema der Diskussion zu tun hat.
12.12.2002, 14:48 #54
Sho
Beiträge: 63
Wann koennen wir mit einem Patch rechnen? -
@Zombiebreaker: Ok, ich denke mal, wir lassen's damit auf sich beruhen.

@Schlumpf74: Rechtzeitig zu Weihnachten - das klingt gut :).

@Radix Cockroach: Auch Fallout 2 habe ich damals - offenbar gluecklicherweise - erst gepatcht gespielt. Tolles Spiel :).
27.12.2002, 13:23 #55
Sho
Beiträge: 63
Gothic 3 NEWS!!! -
(Morrowind benutzt keineswegs die LithTech-Engine.)

Das groeßte Problem mit all diesen Shooter-Engines ist die Art und Weise, wie dort verhaeltnismaeßig kleine Level geladen und verwaltet werden. Die Gothic-Technologie zeichnet sich durch eine weitaus aufwaendigere Speicherverwaltung aus - darum laufen wir beinahe ohne Ladezeiten durch die Spielwelt. Ich gehe mal davon aus, dass Piranha diese Eigenschaft beibehalten will. Oder zumindest hoffe ich es sehr.
11.01.2003, 12:32 #56
Sho
Beiträge: 63
Gothic II-Kopierschutz: Ich find ihn endgeil !! -
Weil oben jemand meinte, es wuerde sich um einen selbstentwickelten Kopierschutz handeln: nein. Gothic 2 wird von SecuROM 4.8x / Armadillo geschuetzt. Dabei wird eine Art elektronischer Fingerabdruck auf das Master aufgetragen. Die neuste Version liest außerdem die sog. ATIP aus, bzw. versucht es, und kann so zwischen CD-Rohling und echter CD-Rom aus dem Presswerk unterscheiden.

Es ist technisch nicht moeglich eine Securom 4.8 1:1-Kopie zu machen, weil die Spiralspur auf der Spiel-CD im Presswerk so veraendert wird, dass es unterschiedlich lange dauert die einzelnen Sektoren zu lesen - ein einzigartiges Muster. So erkennt der Kopierschutz dann die Original-CD. Da diese Spiralspur auf einem Rohling schon drauf ist, wenn man sie kauft, kann man sie nicht kopieren, folglich keine 1:1-Kopie machen.

Die einzelnen Datentraeger unterscheiden sich halt physikalisch, und genau da setz SecuROM 4.8 an.

Programme wie ***** schummeln deshalb und schreiben bestimmte Bloecke zweimal, so, dass das Lesen laenger dauert und der Kopierschutz die CD für ein Original haelt. Das geht aber nicht immer. Auch koennen bestimmte Tools ein Image einer CD als virtuelles Laufwerk in Windows einbinden und die Lesedauer dem hypothetischen Spiel vortaeuschen.

Das ist eine rein technische Erklaerung; ich will hier niemandem helfen, ein Spiel zu kopieren (deswegen habe ich den Programmnamen oben auch durch Sternchen ersetzt). Ich habe mein Gothic II jedenfalls sehr, sehr gern gekauft.
11.01.2003, 17:54 #57
Sho
Beiträge: 63
Gothic II-Kopierschutz: Ich find ihn endgeil !! -
quote:
Zitat von SAURON
Und die Aussage, dass alle Abschaum sind, die sich Spiele brennen, ist ja wohl echt primitiv.


Nein, es ist eine einfache Wahrheit. Realitaetscheck angesagt, Du solltest mal Dein Wertemodell warten lassen. Raubkopien sind kein Kavaliersdelikt, es ist Diebstahl. So einfach ist das. IMO recht unfair von Dir, das Anderen nachzusagen, nur weil Du das Klauen nicht lassen kannst.
11.01.2003, 19:21 #58
Sho
Beiträge: 63
Gothic II-Kopierschutz: Ich find ihn endgeil !! -
Ich sprach von Raubkopien, gell? Den Unterschied zwischen Raubkopie und Sicherheitskopie bzw. Kopie an sich solltest Du kennen, oder aber ggf. nachschlagen. Und nein, mit den hohen Preisen kann man Diebstahl auch nicht entschuldigen. Sorry, kein Mitleid. Ich bin selbst keine 20. Irgendjemand muss nunmal zahlen. Wer nur brennt, ist ganz einfach ein Schmarotzer, der sich auf anderer Leute Kosten amuesiert. Und das nenne ich Abschaum.
11.01.2003, 19:39 #59
Sho
Beiträge: 63
Gothic II-Kopierschutz: Ich find ihn endgeil !! -
SecuROM 4.8 ist wie gesagt keine Entwicklung von Piranha Bytes oder JoWood.
12.01.2003, 11:45 #60
Sho
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Gothic II-Kopierschutz: Ich find ihn endgeil !! -
Nein, ist es nicht. Kauf Dir ein Gesetzbuch. Und werd endlich erwachsen.

EOD.
12.01.2003, 18:31 #61
Sho
Beiträge: 63
Gothic II-Kopierschutz: Ich find ihn endgeil !! -

  • "Programme in jeder Gestalt" sind grundsaetzlich urheberrechtlich geschuetzt, darunter ist auch in Hardware integrierte Software zu verstehen. §§ 69a ff UrhG. Lies selbst, Du Schlauberger.

  • Allein der Urheber oder Rechteinhaber hat das Recht zum Vervielfaeltigen, Uebersetzen, Aendern, Verbreiten und Vermieten eines Produktes, Dritte duerfen dies grundsaetzlich nur mit der ausdruecklichen Genehmigung des Rechtsinhabers tun. Etwas anderes gilt nur in den Fällen der §§ 69c Nr. 1 Satz 2 und Nr. 3 bis 69e UrhG, die hier nicht zutreffen.

  • Auch private Anwender, die Software illegal einsetzen, haften grundsaetzlich auf Schadensersatz, Unterlassen und Vernichtung der illegalen Raubkopien. Sie koennen sich auch dem Anspruch auf Vernichtung der zur Herstellung verwendeten Einrichtungen (z. B. CD-Brenner) ausgesetzt sehen (§ 99 UrhG). Erfolgt der Einsatz der Raubkopien vorsaetzlich, so macht sich der Anwender auch strafbar gem. § 106 UrhG.


Weil Du mir ja sonst nicht glaubst, hier die beiden Paragraphen:

quote:
Achter Abschnitt: Besondere Bestimmungen für Computerprogramme

§ 69a - Gegenstand des Schutzes

(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.

(2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.

(3) Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.

(4) Auf Computerprogramme finden die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.


§ 69b -Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen

(1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Absatz 1 ist auf Dienstverhältnisse entsprechend anzuwenden.


§ 69c - Zustimmungsbedürftige Handlungen

Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:

1. die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form. Soweit das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Computerprogramms eine Vervielfältigung erfordert, bedürfen diese Handlungen der Zustimmung des Rechtsinhabers;

2. die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. Die Rechte derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben unberührt;

3. jede Form der Verbreitung des Originals eines Computerprogramms oder von Vervielfältigungsstücken, einschließlich der Vermietung. Wird ein Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht, so erschöpft sich das Verbreitungsrecht in bezug auf dieses Vervielfältigungsstück mit Ausnahme des Vermietrechts.


§ 69d - Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen

(1) Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind.

(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.

(3) Der zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks eines Programms Berechtigte kann ohne Zustimmung des Rechtsinhabers das Funktionieren dieses Programms beobachten, untersuchen oder testen, um die einem Programmelement zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Programms geschieht, zu denen er berechtigt ist.


§ 69e - Dekompilierung

(1) Die Zustimmung des Rechtsinhabers ist nicht erforderlich, wenn die Vervielfältigung des Codes oder die Übersetzung der Codeform im Sinne des § 69c Nr. 1 und 2 unerläßlich ist, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

1. Die Handlungen werden von dem Lizenznehmer oder von einer anderen zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms berechtigten Person oder in deren Namen von einer hierzu ermächtigten Person vorgenommen;

2. die für die Herstellung der Interoperabilität notwendigen Informationen sind für die in Nummer 1 genannten Personen noch nicht ohne weiteres zugänglich gemacht;

3. die Handlungen beschränken sich auf die Teile des ursprünglichen Programms, die zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind.

(2) Bei Handlungen nach Absatz 1 gewonnene Informationen dürfen nicht

1. zu anderen Zwecken als zur Herstellung der Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms verwendet werden,

2. an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, daß dies für die Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms notwendig ist,

3. für die Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung eines Programms mit im wesentlichen ähnlicher Ausdrucksform oder für irgendwelche anderen das Urheberrecht verletzenden Handlungen verwendet werden.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind so auszulegen, daß ihre Anwendung weder die normale Auswertung des Werkes beeinträchtigt noch die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers unzumutbar verletzt.


§ 69f - Rechtsverletzungen

(1) Der Rechtsinhaber kann von dem Eigentümer oder Besitzer verlangen, daß alle rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke vernichtet werden. § 98 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.

(2) Absatz 1 ist entsprechend auf Mittel anzuwenden, die allein dazu bestimmt sind, die unerlaubte Beseitigung oder Umgehung technischer Programmschutzmechanismen zu erleichtern.


§ 69g - Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften, Vertragsrecht

(1) Die Bestimmungen dieses Abschnitts lassen die Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften auf Computerprogramme, insbesondere über den Schutz von Erfindungen, Topographien von Halbleitererzeugnissen, Warenzeichen und den Schutz gegen unlauteren Wettbewerb einschließlich des Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, sowie schuldrechtliche Vereinbarungen unberührt.

(2) Vertragliche Bestimmungen, die in Widerspruch zu § 69d Abs. 2 und 3 und § 69e stehen, sind nichtig.


§ 106 - Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.



Wie Du siehst, kenne ich mich sehr wohl aus. Im Gegensatz zu Dir. Bevor Du auf die Idee kommst, Dein dummdreistes Posting von oben zu editieren, zitiere ich es hier nochmal:

quote:
Zitat von SAURON
Was ihr davon haltet, ob sich jemand ein Spiel original kauft oder es sich brennt, ist eure Sache. Aber anscheinend seit ihr, was Brennen angeht, nicht gerade aufgeklärt. Es ist absolut legal, sich für eigene Zwecke Spiele oder anderes zu brennen. Lediglich der Verkauf von gebrannten Dingen ist rechtlich nicht in Ordnung. Dafür gibt es sogar einen bestimmten Paragraph. Also wenn ihr so etwas nicht für ok haltet, meinet wegen, aber kriminell ist es nicht!


Mann. Von diesen Deppen und Nichtswissern, die denken, sie koennten einfach die harte Arbeit anderer Menschen stehlen und irgendwie entschuldigen, sich auf deren Kosten (und auf Kosten der ehrlichen Kaeufer - bei zu geringen Stueckzahlen koennen die Preise ja nicht sinken!) zu amuesieren, habe ich echt genug. Lern lesen.
13.01.2003, 16:47 #62
Sho
Beiträge: 63
Gothic II-Kopierschutz: Ich find ihn endgeil !! -
Echt tolles Argument. Gott, da hast Du Dir ja viel Muehe gegeben! Genauso viel Muehe wie bei Deinen unhaltbaren Behauptungen vorhin. Wer soll Dich eigentlich noch fuer voll nehmen? :) Wenn Du willst, dass man Dich ernst nimmt, musst Du schon Handfestes bieten, nicht die ganze Zeit nur unbegruendete Behauptungen. So geht's nicht.

Tja, das ist der typische Raubkopierer. Go figure.
14.01.2003, 11:36 #63
Sho
Beiträge: 63
Gothic II-Kopierschutz: Ich find ihn endgeil !! -
Ok, Deine Entschuldigung akzeptiere ich mal. Aber zustimmen kann ich Dir nicht.

Natuerlich wuerde es mich auch freuen, wenn Computerspiele ein wenig billiger waeren. Die Frage ist aber, wie man das erreicht. Ich denke nicht, dass Raubkopien der richtige Weg sind - das ist auch einfach unfaires Verhalten.

a) Geringere Stueckzahlen lassen die Preise garantiert nicht sinken, wenn der Vertrieb ganz genau weiß, dass die gesunkenen Verkaufszahlen auf Raubkopien zurueckgehen, nicht aber auf die Missgunst der Kaeufer.

b) Spieleentwicklung ist wirklich nicht billig. Ein Spiel wie Gothic 2 kostet gut und gern 1.5 Millionen Euro. Und irgendwer muss das in der Tat bezahlen. Wenn man sich also ein Spiel brennt, betruegt man nicht nur die Entwickler um ihr Geld, sondern liegt außerdem noch auf der Tasche der ehrlichen Kaeufer.

Das sind beides Umstaende, die ich *nicht* ignorieren koennte, um zu erreichen, dass die Spielepreise sinken. Es gibt Grenzen - es muss anders gehen.

Ich bin gar nicht ohne Wenn und Aber auf der Seite der Industrie. Zum Beispiel finde ich es unmoeglich, dass es nun strafbar sein soll, "wirksame Kopierschutzsysteme" zu umgehen - das Recht auf die Sicherheitskopie halte ich fuer richtig und wichtig. Aber man loest Probleme nicht, in dem man sich genauso falsch und unfair verhaelt, wie die Gegenseite.

Man muss die Leute organisieren und einen Dialog schaffen. Leider ist es schwer, Leute zu organisieren, wenn es um Arbeit geht. Raubkopieren tut dagegen fast jeder gern, egal, ob er nur Klauen oder die Welt verbessern will - weil es in jedem Fall billiger fuer ihn ausgeht. Darum sind Raubkopierer fuer mich keine Helden. Wer es ohne schafft und mit weißer Weste sein Maul aufmacht und die Industrie kritisiert, sich also Arbeit macht ohne direkt und sofort davon zu profitieren, der hat meinen Respekt viel eher verdient.

Ich hoffe, Du verstehst nun besser, warum ich so denke. Mir sind Deine Argumente nicht fremd, und ich verstehe sie auch. Aber ich halte sie dennoch fuer falsch.
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