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> Die Garde Innos Allgemeine Informationen |
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17.01.2003, 19:51 | #1 | ||
Die Garde Innos Beiträge: 22 |
Allgemeine Informationen
Willkommen in der Garde Innos'... Hier gibt es alle wichtigen Informationen über die Gilde:
Jeder Member sollte den Inhalt dieses Threads kennen! Ein gutes Mitglied sollte außerdem:
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17.01.2003, 19:52 | #2 | ||
Die Garde Innos Beiträge: 22 |
Mitglieder und Rangliste code\: Rat der Garde:
Generäle:
Inaktive:
Ehrenmember:
Stand: 25.04.2004 |
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18.01.2003, 00:09 | #3 | ||
Die Garde Innos Beiträge: 22 |
Lehrmeister und Nebenskills Hauptskills: Lehrmeister zum Erlernen nötig! Einhand: Ferox, Taurodir, Tomarus Bogen: Sir Iwein, Typhus Jagen: Longbow Schleichen: Teufelslama, Errol (bald) Zweihandschwert (ab Ritter): Thorus Paladinmagie (ab Paladin): Kano Armbrust (ab Paladin): OFFEN! Aktuelle und zukünftige Schüler der Lehrmeister findet ihr in den Lehrmeisterlisten. Nebenskills: von der Gildenleitung kontrolliert Waffenschmiede: Montaron (Kaserne), Eorl (Oberviertel und Kaserne) Lehrling: Niemand Rüstungsbauer: Eorl (im Oberviertel), Warkid (in der Kaserne) Lehrling: Niemand Armbrustbauer: OFFEN! (im Oberviertel) Lehrling: Niemand Bogenbauer: Sir Iwein (Handwerkergasse) Lehrling: Typhus Goldschmiede: Nikmaster Lehrling: Niemand Taverne: Longbow (Wirt), Starseeker Lehrling: Niemand Nebenskills: frei wählbar Handwerker Händler Barde Dieb (lasst euch nicht erwischen ;) ) Barbier Wirt (nur für Tavernenbesitzer) Selbstheilung (nur für Paladine mit Paladinmagie Stufe 2) Nachtsicht (nur für Paladine mit Armbrust Stufe 2) u.a. Stand: 18.04.2004 |
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21.01.2003, 19:42 | #4 | ||
Die Garde Innos Beiträge: 22 |
Verfassung Grundsätze: 1. Achte die Gilde und ihre Mitglieder! 2. Handle immer im Interesse der Gilde! 3. Verteidige die Gilde, so wie sie dich verteidigt! 4. Halte dich an die Gesetze! 5. Leiste dem Gildenrat Folge! 6. Höre auf den Rat von Ranghöheren! 7. Missbrauche deinen Rang nicht! 8. Der Wille der Gemeinschaft ist wichtiger als dein Eigener! 9. Bemühe dich um hochwertige Posts im RPG! 10.Achte Personen die mit der Gilde verbündet sind oder unter ihren Schutz stehen! Gesetze: §1 Grundprinzipien §1.1 'Die Garde Innos' ist eine selbstständige, souveräne und demokratische Gilde. §1.2 Jedes Mitglied ist verpflichtet nach den Grundsätzen der Gilde zu handeln. §1.3 Alle Mitglieder unterliegen den Gesetzen der Garde Innos’ und den Regeln von gamesweb.com. §2 Aufnahme §2.1 Jeder bei gamesweb.com angemeldete User kann Mitglied werden. Er darf mit dem entsprechenden Account kein Mitglied in anderen Gilden von www.worldofgothic.de sein. §2.2 Jeder User, der der Garde Innos' beitreten möchte, hat sich zuerst im RPG anzumelden und dort eine zweiwöchige Probezeit als Bürger zu verbringen. §2.3 Jeder User, welcher nach dieser Frist als Rekrut in der 'Garde Innos' aufgenommen werden will, hat im Anmeldethread des Gildenforums zu posten. Dort sollte er schreiben, dass er der Gilde beitreten will. Er kann dann als Rekrut aufgenommen werden, sobald er den Regeln entsprechende Signatur und Avatar trägt. Mit der Aufnahme als Rekrut zählt er als vollwertiges Mitglied und kann sich im gildeninternen Forum registrieren. §2.4 Beim Wechsel von einer anderen Gilde von www.worldofgothic.de zur Garde Innos' oder der Aufnahme eines ehemaligen Mitglieds entscheidet der Rat über den Startrang des Users, falls dieser nicht als Rekrut beginnen möchte. §2.5 Zweitaccounts: Alle Sprecher der Garde Innos' sowie die Moderatoren des RPGs müssen den Erstaccount des aufzunehmenden Zweitaccounts kennen. Bei einem Täuschungsversuch des Rates wird der Zweitaccount mit Degradierung oder Härterem bestraft. Der Rat behält es sich in diesem Fall vor die Identität des Erstaccounts bekannt zu geben und den Zweitaccount aus der Gilde auszuschließen. Zutritt zum internen Forum haben Zweitaccounts frühestens ab dem Rang Waffenknecht, allerdings ist dies ein Privileg, kein Recht. §3 Mitglieder §3.1 Jedes Mitglied hat das Recht Beförderungsvorschläge, Bitten, Anfragen und Anträge an den Rat zu stellen. §3.2 Jedes Mitglied hat das Recht eine Volksabstimmung zu einem Thema zu beantragen. Volksabstimmungen sind nach Bestätigung durch den Rat innerhalb von 7 Tagen nach der Beantragung durchzuführen. §3.3 Jedes Mitglied hat das Recht eine Neuwahl des Rates oder eines einzelnen Sprecherpostens zu fordern. Stimmen mehr als 50% der abstimmenden Mitglieder der Neuwahl zu, ist diese umgehend durchzuführen. Allerdings darf erst einen Monat nach der letzten Abstimmung eine Neue gefordert werden. §3.4 Mitglieder, die über einem Monat nicht mehr in ein Forum von www.worldofgothic.de gepostet haben zählen als inaktiv. Der Rat kann dann über eventuelle Degradierungen oder Entlassung aus der Gilde entscheiden, wenn die Abwesenheit nicht bekannt gegeben wurde. Der Rat beschließt auch das Vorgehen bei der Wiederaufnahme von inaktiven Mitgliedern, falls diese sich wieder melden und ihr Fernbleiben begründen. §4 Der Rat §4.1 Der Rat der Garde Innos' besteht aus dem Ausbilder, dem Hauptmann, dem Statthalter sowie den zwei Gildensprechern. Für eine Gesetzesänderung oder sonstige Beschlüsse muss der Rat mit absoluter Mehrheit abstimmen. §4.2 Alle Sprecher können Neue aufnehmen, Beschlüsse des gesamten Rates bekannt geben und Wahlen bzw. Abstimmungen durchführen. Sie achten auf die Einhaltung der Gesetze der Garde Innos'. Jedes Ratsmitglied vertritt seinen entsprechenden Rang im Rat durch Meinungsäußerung und Abstimmung. Die Rekruten fallen unter den Aufgabenbereich des Ausbilders; Waffenknechte und Milizsoldaten unter den des Hauptmanns; Ritter, Paladine und Lords unter den des Statthalters. §4.3 Die beiden Gildensprecher haben das Recht in gegenseitiger Übereinstimmung eine sofortige Entscheidung treffen, für die sie die Verantwortung zu tragen haben. Eine Zustimmung der übrigen Sprecher ist dazu nicht notwendig. §4.4 Beförderungen, Wahlen innerhalb des Rates und wichtige Entscheidungen die Gilde betreffend sind von §4.3 ausgeschlossen. §5 Der Generalstab §5.1. Der Generalstab bildet die Exekutive der Garde Innos' im RPG. Er ist verantwortlich für das Militär der Stadt Khorinis sowie für die Planung und Ausführung von militärischen Operationen. Der Generalstab ist an die Weisung des Rates gebunden. Wenn der Generalstab die volle Verantwortung für sein Handeln übernimmt, kann er diese Weisung jedoch aus Gewissensgründen missachten. §5.2 Der Generalstab der Garde Innos' besteht aus zwei bis vier Generälen, die mindestens den Rang eines Paladins erreicht haben müssen. §5.3 Die Generäle haben sich auf einen obersten General zu einigen, der als ihr Sprecher fungiert und den Rat über laufende Operationen zu informieren hat. Sollten sich die Generäle nicht auf einen obersten General einigen können, wird er vom Rat festgelegt. §5.4 Der oberste General ernennt und entlässt Generäle unter den Bedingungen von §5.2. Die ernannten Generäle benötigen das Vertrauen des Rates. §5.5 Beim Rücktritt des obersten Generals haben sich die verbleibenden Generäle auf einen neuen zu einigen. Sollten alle Generäle zurücktreten, ernennt der Rat einen neuen Generalstab. §5.6 Es ist einem General nicht gestattet einen Posten im Rat einzunehmen, so wie es einem Sprecher nicht gestattet ist, in den Generalstab berufen zu werden. §6 Avatar und Signatur §6.1 Jedes Mitglied muss einen Avatar tragen, auf dem die Zugehörigkeit zu der Garde Innos' und der eigene Rang erkennbar sind. Dazu werden Gothic-Avatare empfohlen. Alternativ kann der Avatar ein Motiv darstellen, das rangmäßig neutral einzuschätzen ist oder in etwa dem eigenen Rang entspricht. In diesem Fall muss jedoch die Aufschrift des Ranges auf den Avatar erfolgen oder der Rang im Feld "Wohnort" eingetragen werden. Zeichentrick-Avatare sind unerwünscht. §6.2 Die Signatur jedes Mitgliedes muss seine Zugehörigkeit zur Garde deutlich machen, sei es durch ein verlinktes Signaturbild oder einen Textlink; der Link muss(!) auf das Forum der Garde verweisen. In beiden Fällen sind die allgemeinen Gamesweb-Forenregeln zwingend zu beachten. Bei Verwendung eines Bildes kann Heavenis' Avatar-und Signaturdatenbank der Garde oder JP_Walkers Avatar- und Signaturensammlung herangezogen werden. §6.3 Zweitaccounts müssen in der Signatur erkenntlich machen das sie der Garde Innos' angehören, sei es durch ein Bild oder einen Schriftzug, wobei ein Link zum DGI-Forum Pflicht ist. Das Avatargesetz entfällt für Zweitaccounts. §7 Wahlen §7.1 Beim Rücktritt eines Sprechers oder Moderators wird der unbesetzte Posten umgehend neu gewählt. §7.2 Für die Wahl zum 'Gildensprecher' sowie für die Wahl zum 'Hauptmann' darf jedes Mitglied ab dem Rang 'Milizsoldat' kandidieren. Für den 'Statthalter' dürfen Ritter, Paladine und Lords kandidieren. Für die Wahl zum Ausbilder dürfen alle Mitglieder ab dem Rang Waffenknecht kandidieren. §7.3 Für den Posten des Moderators im Forums der Garde Innos' kann jeder Erstaccount ab dem Rang 'Waffenknecht' kandidieren. Der Rat ernennt die Moderatoren des Forums nach einer ratsinternen Wahl aus den aufgestellten Kandidaten. §7.4 Alle Kandidaten haben mindestens 4 Tage Zeit, um sich zur Wahl aufstellen zu lassen. §7.5 Jedes vollwertige Mitglied ab dem Rang Rekrut hat 1 Stimme, die er einem Kandidaten geben kann. Die Kandidaten dürfen sich nicht selbst wählen. Zweitaccounts haben bei Sprecherwahlen weder aktives noch passives Wahlrecht, dürfen jedoch mit Zustimmung des Rates an Volksabstimmungen, die sie betreffen, teilnehmen. §7.5 a) Mitglieder, die nach Beginn der Wahlperiode – sprich dem Tag, ab dem sich die Kandidaten aufstellen können – von der Garde Innos’ aufgenommen wurden, haben kein Stimmrecht. §7.6 Der Rat bestimmt einen Sprecher, der die Wahl leiten wird. Er ist der Wahlbeauftragte. Die Wahl erfolgt per PM. Diese ist an den Beauftragten zu senden. Durch den Beauftragten wird nach der Wahl das Ergebnis verkündet. §7.6 a) Der vom Rat bestimmte Wahlbeauftragte hat die Pflicht, Zwischenstände der Wahl an den restlichen Rat weiterzuleiten und gegebenenfalls Screenshots der PMs als Beweise vorzulegen. §7.6 b) Es ist keinem der Ratsmitglieder gestattet, die Stimmen einzelner oder aller Wähler nach außen hin weiterzuleiten, es sei denn diese gestatten es. Allerdings kann ggf. jedes Ratsmitglied die Wähler einzeln ansprechen und die Richtigkeit der gewertet Stimme erfragen. §7.6 c) Es ist ebenso nicht gestattet, dem/den gewählten Sprecher(n) die Stimmengebung der Wähler nach seiner/ihren Ernennungen mitzuteilen oder indirekt zu unterbreiten. Stellt sich ein Ratsmitgleid zur Wahl, ist dieses ebenfalls nicht berechtigt, Einsicht in die Stimmenverteilung zu erhalten. §7.7 Mit einfacher Mehrheit kann der Rat die Neuwahl des gesamten Rates oder eines einzelnen Sprecherpostens beschließen. Die Neuwahl ist dann umgehend durchzuführen. §8 RPG §8.1 Jedes Mitglied der Gilde, welches im RPG aktiv ist, hat sich an die RPG-Regeln und das Skillsystem zu halten und sollte den Aufgaben und Pflichten seines Ranges so gut wie möglich nachkommen. §8.2 Die Handlungsorte 'Die Oberstadt' und 'Die Burg im Minental' im RPG unterstehen der Garde Innos'. §8.3 Sollte die Gilde angegriffen werden, so ist der Rat dafür verantwortlich Verhandlungen mit dem Aggressor aufzunehmen und der Generalstab dafür verantwortlich den Gegenschlag vorzubereiten und gegebenenfalls durchzuführen. §8.4 Der Statthalter, der Hauptmann sowie die Generäle sichern die Stadt und die Gilde, ihnen unterstehen alle Soldaten der Stadt Khorinis. Eventuelle Angriffe werden vom Generalstab koordiniert. §8.5 Jedes Mitglied unterliegt der Wehrpflicht. Es besteht die Möglichkeit für Rekruten und Waffenknechte sich der Wehrpflicht zu entziehen, indem sie die Kämpfenden unterstützen. überarbeitete Fassung vom 23.03.2004 |
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27.04.2004, 06:11 | #5 | ||
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