World of Gothic Archiv Alle Beiträge von elpede |
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19.03.2004, 21:01 | #576 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Thekengespräche #18 -
quote: Oh, dann musst du dich aber ranhalten. Laut Charliste haben wir 41 aktive Member. Da fehlen dir aber noch etliche. ;) |
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20.03.2004, 00:29 | #577 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Abtreibung mit Erlaubnis des Erzeugers -
StGB § 218 Schwangerschaftsabbruch -------------------------------------------------------------------------------- (1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes. (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht. (3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. (4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft. StGB § 218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs -------------------------------------------------------------------------------- (1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,2. der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und3. seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind. (2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann. (3) Die Voraussetzungen des Absatzes 2 gelten bei einem Schwangerschaftsabbruch, der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommen wird, auch als erfüllt, wenn ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 179 des Strafgesetzbuches begangen worden ist, dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß die Schwangerschaft auf der Tat beruht, und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind. (4) Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat. StGB § 218b Schwangerschaftsabbruch ohne ärztliche Feststellung, unrichtige ärztliche Feststellung -------------------------------------------------------------------------------- (1) Wer in den Fällen des § 218a Abs. 2 oder 3 eine Schwangerschaft abbricht, ohne daß ihm die schriftliche Feststellung eines Arztes, der nicht selbst den Schwangerschaftsabbruch vornimmt, darüber vorgelegen hat, ob die Voraussetzungen des § 218a Abs. 2 oder 3 gegeben sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 218 mit Strafe bedroht ist. Wer als Arzt wider besseres Wissen eine unrichtige Feststellung über die Voraussetzungen des § 218a Abs. 2 oder 3 zur Vorlage nach Satz 1 trifft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 218 mit Strafe bedroht ist. Die Schwangere ist nicht nach Satz 1 oder 2 strafbar. (2) Ein Arzt darf Feststellungen nach § 218a Abs. 2 oder 3 nicht treffen, wenn ihm die zuständige Stelle dies untersagt hat, weil er wegen einer rechtswidrigen Tat nach Absatz 1, den §§ 218, 219a oder 219b oder wegen einer anderen rechtswidrigen Tat, die er im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch begangen hat, rechtskräftig verurteilt worden ist. Die zuständige Stelle kann einem Arzt vorläufig untersagen, Feststellungen nach § 218a Abs. 2 und 3 zu treffen, wenn gegen ihn wegen des Verdachts einer der in Satz 1 bezeichneten rechtswidrigen Taten das Hauptverfahren eröffnet worden ist. StGB § 218c Ärztliche Pflichtverletzung bei einem Schwangerschaftsabbruch -------------------------------------------------------------------------------- (1) Wer eine Schwangerschaft abbricht,1. ohne der Frau Gelegenheit gegeben zu haben, ihm die Gründe für ihr Verlangen nach Abbruch der Schwangerschaft darzulegen,2. ohne die Schwangere über die Bedeutung des Eingriffs, insbesondere über Ablauf, Folgen, Risiken, mögliche physische und psychische Auswirkungen ärztlich beraten zu haben,3. ohne sich zuvor in den Fällen des § 218a Abs. 1 und 3 auf Grund ärztlicher Untersuchung von der Dauer der Schwangerschaft überzeugt zu haben oder4. obwohl er die Frau in einem Fall des § 218a Abs. 1 nach § 219 beraten hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 218 mit Strafe bedroht ist. (2) Die Schwangere ist nicht nach Absatz 1 strafbar. StGB § 219 Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konflikt*-lage -------------------------------------------------------------------------------- (1) Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen. Das Nähere regelt das Schwangerschaftskonfliktgesetz. (2) Die Beratung hat nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zu erfolgen. Die Beratungsstelle hat der Schwangeren nach Abschluß der Beratung hierüber eine mit dem Datum des letzten Beratungsgesprächs und dem Namen der Schwangeren versehene Bescheinigung nach Maßgabe des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auszustellen. Der Arzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vornimmt, ist als Berater ausgeschlossen. |
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20.03.2004, 00:35 | #578 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Abtreibung mit Erlaubnis des Erzeugers -
Mit anderen Worten : Der Gesetzgeber macht einen Schwangerschaftsabbruch bei weitem nicht so locker, easy und leicht möglich, wie einige Leutchen das hier gerade propagieren. In so einem Fall empfehle ich doch, sich einfach mal zu informieren, bevor man postet. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe. |
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20.03.2004, 22:18 | #579 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Thekengespräche #18 -
quote: Hier wird aber gar nicht gespammt, hier schreiben wir hochqualitative, extrem wichtige und für die Nachwelt unverzichtbare Posts. Übermorgen bekomme ich hoffentlich mal wieder was zu tun als Pferdewirt. Saß schon so lange nicht mehr auf´m Pferd... Bloodflowers oder Ceyx, einer von euch muss mit mir "Hoppe hoppe Reiter" spielen, sonst leide ich an Entzugserscheinungen. :D Okay, das war jetzt nicht so der hochqualitative, extrem wichtige und für die Nachwelt unverzichtbare Post... aber ich fand ihn gut. |
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21.03.2004, 00:03 | #580 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Haus der Krieger -
quote: Dann fehlt noch die aus dem Haus der Totenwächter (im Südosten oder Südwesten). |
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22.03.2004, 14:27 | #581 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Gedenkminute am Montag... -
quote: Dein Kumpel hat dir ein klitzekleines, unwichtiges Detail verschwiegen : Diese durchschnittliche Überlebensdauer einer Einheit in Sekunden bezieht sich ausschließlich auf den Ernstfall im Sinne eines nuklearen Erstschlages. Diese Zahlen stammen nämlich noch aus den 70ern, als die bösen Kommunisten und die genau so bösen Amerikaner Deutschland als Spielwiese für den kalten Krieg auserkoren hatten. Diese 7 Sekunden sind dann die Zeit, die zwischen der Entdeckung der Gefahr und dem Einschlag verstreicht. Soll also heißen, wenn dein Stützpunkt angegriffen wird, erfährst du es 7 Sekunden vor dem Einschlag. |
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22.03.2004, 14:34 | #582 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Gedenkminute am Montag... -
quote: Oh... ähem... na ja... da muss wohl ein kleines Missverständnis vorliegen. figthing_faith war´s, jawohl ! |
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22.03.2004, 15:19 | #583 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Thekengespräche #18 -
quote: Meines. :D Oh, ich war ja gar nicht gemeint. Egal. Trotzdem meines. :D |
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22.03.2004, 17:59 | #584 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Thekengespräche #18 -
Alle Lees (außer Taeris), die auf der Mitgliederliste vom Ring des Wassers stehen, mögen mir bitte einmal via ICQ bis allerspätestens Sonntag mitteilen, ob noch Interesse am Ring besteht oder nicht. |
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22.03.2004, 18:05 | #585 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Die Sumpfbruderschaft # 16,5 -
Alle Sumpfler, die auf der Mitgliederliste vom Ring des Wassers stehen, mögen mir bitte einmal via ICQ bis allerspätestens Sonntag mitteilen, ob noch Interesse am Ring besteht oder nicht. |
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22.03.2004, 18:09 | #586 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Weinkeller des Klosters #8 -
Alle Ordler *g* (außer alles, was sich "Wassermagier" schimpf und / oder "Cain" heißt *g*), die auf der Mitgliederliste vom Ring des Wassers stehen, mögen mir bitte einmal via ICQ bis allerspätestens Sonntag mitteilen, ob noch Interesse am Ring besteht oder nicht. |
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22.03.2004, 18:14 | #587 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Gruppensitzung der Schwarzmagier [OT] #9 -
quote: Apropros Sonntag... Alle ZuXis, die auf der Mitgliederliste vom Ring des Wassers stehen, mögen mir bitte einmal via ICQ bis allerspätestens Sonntag mitteilen, ob noch Interesse am Ring besteht oder nicht. |
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22.03.2004, 18:19 | #588 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Der Ring des Wasser #2 -
quote: Ergänzend dazu : Ich habe außerdem einen Hinweis in die Gildenforen gepostet. Und die Abmeldethreads der Gilden gehe ich bis Sonntag auch noch durch. |
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22.03.2004, 22:31 | #589 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Thekengespräche #18 -
quote: Ganz genau. ;) @Gjaron Damit wieder mehr passiert, fangen wir erstmal an, die Liste durchzugehen. Was nützt es, irgendwas anzubieten, wenn die Hälfte der Leute kein Interesse mehr hat, oder inaktiv ist, oder oder.. Ich hake dich & Fisk mal ab. |
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24.03.2004, 21:40 | #590 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Reaktionen auf die Bekanntgebungen des Rates #7 -
blutfeuer bei uns ? Juchu. :) |
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25.03.2004, 11:08 | #591 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Thekengespräche #18 -
quote: Ja, das ist wohl wahr. Nett, dass du dich aufopferst. ;) Och... ist das net der Kalle-Kumpel, von dem du erzählst hast ? Ja dann... |
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25.03.2004, 13:17 | #592 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Der "Wie seht ihr aus" Thread (die xxxste) -
quote: Hm. Ich könnte dir da schon das ein oder andere erklären... |
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25.03.2004, 18:28 | #593 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Thekengespräche #18 -
quote: Jawohl, mein General. Sofort, mein General. Garos war es, jawohl. *wink @Faith* Ich glaube, ich werde alt.. ich vergesse ständig, mich umzuloggen.... |
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25.03.2004, 19:09 | #594 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Das Kastell des ZuX #28 -
Tag um Tag war verstrichen seit der Nacht, in der ein Sturm die Insel heimgesucht und elpede lange am Fenster gestanden und nach draußen geschaut hatte. Viel war seitdem geschehen, doch von elpede hatte man kaum etwas gesehen. Er war beschäftigt gewesen, stetig zwischen seinem Gästezimmer, der Bibliothek und dem Refektorium hin und her geeilt und hatte Pläne ausgearbeitet, die seine zukünftige Arbeit betraf. So war er sich jetzt sicher, dass er die Wolfszucht beinahe ganz aufgeben wollte. Seine Tiere hatten sich an die Wildnis hier gewöhnt und das sollte auch so bleiben. Um den Nachwuchs brauchte er sich nicht mehr zu kümmern, sie würden auch ohne ihn zurechtkommen, und wahrscheinlich war es das beste. Natürlich würden sie ihm die Treue halten und kommen, wenn er sie rufen würde, aber ansonsten sollten sie ihre Freiheit ausleben. elpede wollte sich nun auf Hunde konzentrieren. Der Hof des Großbauern schien ihm dafür der ideale Ort zu sein, denn ein Bedarf war sicher vorhanden. Die Hunde konnten ja zum Beispiel die Schafe hüten, vor Eindringlingen warnen, bei der Jagd helfen, Spuren suchen, und noch einiges mehr. Sie würden sich auch wohl auf dem Hof fühlen, denn Hunde waren im Gegensatz zu Wölfen an Menschen gewöhnt, ja, sogar von ihnen abhängig. Nutztiere waren sie, leicht erziehbar, gehorsam und umgänglicher. So hatte elpede beschlossen, den Großbauer selbst oder den Anführer der Söldner aufzusuchen, um ihm seine Pläne zu unterbreiten und die Erlaubnis zu erhalten, auch wenn das bedeutete, dass er den Sumpf verlassen musste. Aber wer wusste schon, was dabei herauskommen würde. Vielleicht würde ihn der Großbauer dafür ja sogar bezahlen. elpede begab sich ins Refektorium, doch kein bekanntes Gesicht fiel ihm auf. Eigentlich überhaupt kein Gesicht, weil außer ihm niemand anwesend war. Alleine ließ er sich eine Mahlzeit auftischen, und begann, zu essen. |
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26.03.2004, 16:49 | #595 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Der Ring des Wasser #2 -
@Sky btw. Quest : quote: ;) |
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26.03.2004, 17:11 | #596 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Der Ring des Wasser #2 -
@Khalef quote: ;) |
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26.03.2004, 17:22 | #597 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Der Ring des Wasser #2 -
quote: Ist ja auch seine Quest. *hust* |
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26.03.2004, 20:04 | #598 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Das Kastell des ZuX #28 -
Am Abend saß elpde noch immer im Refektorium. Irgendetwas in ihm wollte ihn zum Aufbruch drängen, wollte, dass er sich wieder auf den Weg machte und dieses Gemäuer verließ. Doch vorher gab es noch etwas, das er erledigen musste, der Grund, warum er überhaupt hierher gekommen war. Die Gifte für die Pfeile. Er brauchte sie unbedingt, denn alleine konnte er sie nicht herstellen, er war schließlich kein Alchemist oder Heiler. Doch wo war die Hohepriesterin ? Sie war diejenige, die ihm dabei helfen konnte. |
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26.03.2004, 20:39 | #599 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Das Kastell des ZuX #28 -
Genau in dem Moment, als er an sie gedacht hatte, betrat sie das Refektorium, nahm an einem der Tische Platz und begann, zu essen. Sie schien gerade erst erwacht zu sein, jedenfalls sah sie recht müde aus. elpede erhob sich von seinem bisherigen Platz und setzte sich gegenüber der Hoehpriesterin. Sie blickte kurz auf. "Verzeih´, dass ich störe, verehrte meditate", begann der Wolfszüchter etwas verlegen, denn angenehm war es ihm nicht. "Doch ich halte mich seit Wochen in diesen Gemäuern auf und vergaß, warum ich eigentlich wieder hergekommen war." meditate sah ihn verwundert und etwas besorgt an. Wer wusste schon, was sie gerade dachte. Vielleicht, dass er auch mal dringend ihrer heilenden Kräfte bedurfte ? "Ich habe bei meinem ersten Besuch hier gesehen, dass du der Amazone blutfeuer Gift gemischt hast. Für ihre Blasrohre. Nun ja, ich hätte ebenfalls Interesse an solchen Giften, da auch ich bald über so eine Waffe verfüge. In eurer Bibliothek habe ich gelesen, dass es drei Arten von Giften gibt, die man dafür verwenden kann. Ein Betäubendes, ein Lähmendes und ein Tötendes. Wäre es dir möglich, von jeder Art etwas für mich herzustellen ?" Fragend sah er die Hohepriesterin an. |
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26.03.2004, 21:10 | #600 | ||||||||||||
elpede Beiträge: 708 |
Das Kastell des ZuX #28 -
Nichts tödliches also, nun gut. Das sollte ihn erstmal nicht weiter stören, es war ja ohnehin nur für den Notfall gedacht. "Was die Federn betrifft, ich verwende diesselben wie blutfeuer auch - voraussgesetzt, der Söldner, dem ich den Auftrag gab, mir welche zu besorgen, hat es geschafft, ein paar Harpyien auszunehmen." Lauernd sah sie ihn jetzt an. Die Frage, was sie für ihre Dienste bekommen würde, hatte sie sich sicher längst beantwortet. Es galt nun, vorsichtig zu sein. Nicht dass er nachher irgendwelche Tränke testen musste oder sowas. "Hm. Was bekommst du dafür...", murmelte er. "Ich denke mal, Gold möchtest du nicht dafür haben. So etwas brauchst du sicher nicht. Ich habe aber nichts anderes, was ich dir anbieten kann. Es sei denn, dir fällt etwas ein, das ich für dich tun kann." |
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