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söldner und andere unholde
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12.02.2003, 15:13 #1
CoolConan
Beiträge: 16
söldner und andere unholde
also ich bin 2. kapitel im neuen klager bandit.
1. frage: wann kann ich söldner werden?
2. frage: ich hab jetzt 50 geschicklichkeit und hab bogen gemeistert.
soll ich jetzt auch noch schwerter üben? auf wie viel? ubnd auf wieviel stärke?
3. ist geschicklichkeit ausschlaggebend für die reichweite mit dem bogen?
12.02.2003, 15:37 #2
RealTriple666
Beiträge: 845

Du brauchst Geschicklichkeit nur,wenn du dir nen besseren Bogen später kaufen willst!!!:)
12.02.2003, 15:51 #3
blutfeuer
Beiträge: 5.016

zu 1. es reicht, level 10 zu haben (und eben Bandit zu sein)
zu 2. ja unbedingt. Bogen ist leider zum Ende des Spiels keine Alternative zur Magie des 6. Kreises. Also zum Schluss entweder Magier Stufe 6 sein oder Schwertkampf.
man muss zwar nicht zwingend Meister im Schwertkampf sein und 30 Stärke reichen dann auch, aber du machst dir so das Leben nur unnötig schwer.
zu 3. nein. wenn überhaupt dann wird die Reichweite von deiner Ausbildung beeinflusst. Geschicklichkeit erhöht (nach Aussage von Malek, hab das nie überprüft) den Schadenswert.
12.02.2003, 16:54 #4
Erend
Beiträge: 4.703

Wenn du kein Magier werden willst würde ich dir dringend empfehlen Stärke mindestens auf 80 zu bringen, ansonsten gehen dir viele gute Schwerter verloren

Einhänder würd ich meistern, bei Zweihändern ists kein Muss
12.02.2003, 17:33 #5
East_Side
Beiträge: 441

Ich würde trotzdem Zweihänder meistern, dann hast du noch viel mehr Auswahl an sehr guten Schwertern. Stärke würde ich auf ca. 100 bringen.
12.02.2003, 17:59 #6
Srezor
Beiträge: 853

Du kannst dich aber auch nur auf die Armbrust spezialliesiren(falsch geschrieben:D ) also Stufe2 und Kriegsarmbrust und 80 Geschick und dann Zweihänder Stufe2 und 30 Stärke.

Das reicht auch um den Schläfer wieder in seine Dimension zurück zu verbannen;)
12.02.2003, 19:57 #7
crm
Beiträge: 2.190

Geschicklichkeit bestimmt die Trefferchance, die Ausbildung bestimmt die Reichweite, in der man ein Ziel anvisieren kann.
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