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Gesetze!
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09.08.2001, 18:24 #1
Lord_Xardas - N
Beiträge: 3.675
Gesetze!
Für Gomez!
vor ein paar tagen als wir die gesetze gemacht haben haben sich ein paar dazu geäußert und gemeint das die etwas kurz gefaßt sind *gg*

tja vielleicht sind die hier besser :D

Allgemeine Daten und Fakten:
Bündnisname: Die Gilde Innos
Gründung: gute frage Staatsform: Demokratie

Militär und Wehrpflicht:
Hat einen Chef der Garde, der das Militär organisiert und koordiniert.
Wer sich der Wehrpflicht entzieht, wird aus der Gilde ausgestoßen.

Rechte der Mitglieder:
Mitglieder "Der Gilde Innos" haben das Recht auf Schutz, Handel, Anhörung von der Regierung und den Richtern. Meinungsäußerung und Kritik ist nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht. Nur wer seine Fehler kennt kann sie ändern.



Kurzfassung der Regeln:
1. Achte die Gilde
2. Leiste dem Gildenrat folge
3. Leiste den Ranghöheren folge(achte sie)
4. Missbrauche deinen Rang nicht
5. Der Wille der Gemeinschaft ist wichtiger als dein eigener
6. Kein Powergaming
7. Keine grundlosen Angriffe auf andere RPG Mitspieler
8. Eigene Sigs sind erlaubt wenn Rang und die Abkürzung des Gildennamens oben sind und ausserdem nebenbei der allgemeine Sig getragen wird(muss vom Rat genehmigt werden)
9. Avatar ist frei muss jedoch in einer verbindung mit dem alten lager stehen(muss vom Rat genehmigt werden)
10. Achte die Verbündeten der Gilde
11. Entscheidungen werden vom Rat entschieden
12. ein ranghöherer kann einen Beförderungsvorschlag für einen Rangniedrigeren machen
13. Beförderungen werden vom Rat entschieden


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Verfassung

§1 Grundprinzipien

§1.1 Die Gilde "Die Gilde Innos" ist eine selbstständige, souveräne und demokratische Gilde.
§1.2 Jedes Mitglied ist wahlberechtigt und kann gewählt werden.
§1.3 Jedes Mitglied ist verpflichtet im Interesse "Der Gilde Innos" zu handeln.
§1.4 Eine Änderung der Grundprinzipien ist unzulässig

§2 Organe und Ämter

§2.1 Die Mitglieder
§2.1.1 Ein Mitglied ist definiert als menschlicher Spieler.

§2.2 Legislative/Rat
§2.2.1 Die Gesetzgebung besteht aus Mitgliedern "Der Gilde Innos".
§2.2.2 Die Gesetzgebung wird alle 100 Tage demokratisch gewählt.
§2.2.3 Die Gesetzgebung erlässt, verändert und entfernt Gesetze.
§2.2.4 Die Gesetzgebung besteht min. aus 3 Mitgliedern max. aus 8 Mitgliedern.

§2.3 Judikative
§2.3.1 Die richterliche Gewalt besteht aus Mitgliedern "Der Gilde Innos".
§2.3.2 Die Feuermagier bilden die Richter, falls ein rechtstreit eintrifft.
§2.3.3 Die Feuermagier sind unabhängig und den Gesetzen und der Verfassung unterworfen.

§2.4 Exekutive
§2.4.1 Für die Einhaltung der Gesetze ist die Garde zuständig.
§2.4.2 Etwaige Missstände sind den Erzbaronen mitzuteilen.

§3 Ausnahmesituationen und Krisenfälle

§3.1 Verwaltung & Regierungsunfähigkeit
§3.1.1 Sinkt die Mitgliedszahl unter oder auf 5 Personen so werden diese automatisch zur provisorischen Regierung.
§3.1.2 Steigt die Mitgliederanzahl wieder auf 6 oder mehr Personen, sind unverzüglich Wahlen anzusetzen, die vorherige Regierung bleibt bis zum Amtsantritt der Regierung im Amt.
§3.1.3 Tritt ein Teil der Regierung zurück oder auch die gesamte Regierung werden Neuwahlen angesetzt.

§3.2 Krieg
§3.2.1 Die Gilde kann nur in Kampfhandlungen verwickelt werden wenn sie angegriffen wurde oder wenn verbündete angegriffen werden.
§3.2.2 Sollte die Gilde angegriffen werden, so ist der Rat dafür verantwortlich Verhandlungen mit dem Aggressor aufzunehmen und den Gegenschlag vorzubereiten und gegebenenfalls durchzuführen.

Gesetze

§1 Löhne

§1.3 Löhne & Gehälter
§1.3.1 Ratsmitgliedern und Personen mit besonderer Stellung in der Gilde steht eine Bezahlung zu.
§1.3.2 Es steht jedem frei, ob er die Bezahlung annimmt oder nicht.
§1.3.3 Personen mit besonderer stellung erhalten ein wöchentliches Gehalt von 200 Erz.
§1.3.4 Ratsmitglieder "Der Gilde Innos" erhalten ein wöchentliches Gehalt von 500 Erz.
§1.3.6 Der Chef der Garde erhält einen Lohn von 300 Erz pro Woche.

§2 Wahlgesetze & Abstimmungen

§2.1 Wahl der Regierung
§2.1.1 Die Wahl wird denn Mitgliedern erstellt.
§2.1.2 Innerhalb von 4 Tagen vor der Wahl kann sich jedes Mitglied zur Wahl aufstellen lassen.
§2.1.3 Der Zeitraum der Wahl beträgt max. 4 Tage, min. 3 Tage.
§2.1.4 Jedes Mitglied hat 1 Stimme der er einem Kandidaten geben kann.
§2.1.5 Die ausgefüllten Wahlzettel sind an einen beauftragten zu senden.
§2.1.6 Durch den beauftragten wird das Ergebnis verkündet.
§2.1.7 Erreicht man bei der Wahl 10% oder min. 3 Stimmen so ist man in die Regierung gewählt.

§2.2 Abstimmungen in der Regierung
§2.2.1 Jedes Mitglied des Rates besitzt eine stimme.
§2.2.2 Für eine Verfassungsänderung benötigt man min. eine 80%ige Mehrheit und die Zustimmung von 3 Ratsmitgliedern.
§2.2.3 Für eine Gesetzesänderung benötigt man min. eine 60%ige Mehrheit und und die Zustimmung von 2 Ratsmitgliedern.
§2.2.4 Für einen Beistandspakt benötigt man min. eine 60%ige Mehrheit und die Zustimmung von 3 Ratsmitgliedern.
§2.2.5 Für einen Nicht-Angriffs-Pakt benötigt man min. eine 50%ige Mehrheit und die Zustimmung von 2 Ratsmitgliedern.

§3 Frieden

§3.1 Angriffe gegen Mitglieder
§3.1.1 Bei angriffen gegen Mitglieder "Der Gilde Innos und des Alten Lagers" wird der Feind angegriffen insofern es keine Diplomatische lösung gibt.
§3.1.2 Bei zahlung einer entschädigung kann der Rat entscheiden ob es zu keinem gegenangriff kommt.

§3.2 Beistandspakte
§3.2.1 Das Bündnis ist verpflichtet Beistandspakte einzuhalten.
§3.2.2 Sollten Zweifel an der Gültigkeit eines Beistandspaktes bestehen, so ist der Rat verpflichtet dies zu prüfen.

§3.3 Sicherung der Gilde
§3.3.1 Der Chef der Garde sichert das Lager und die Gilde ihm unterstehen alle Truppen der Gilde.
§3.3.2 Kommt es zu einem Krieg oder zu angriffsbefehlen koordiniert der Chef der Garde die Angriffe.
§3.3.3 Der Chef der Garde darf nur auf anweisung des Rates aktiv werden und angreifen.

§3.4 Verteidigung der Gilde
§3.4.1 Jeder Spieler unterliegt der Wehrpflicht.
§3.4.2 Als Buddler muß man mindestens eine Waffe mit 15 Off besitzen.
§3.4.3 Als Schatten muß man mindestens eine Waffe mit 30 Off besitzen, Einhänder ausgebildet und einen Beruf erlernt haben.
§3.4.4 Als Gardist muß man mindestens eine Waffe mit 50 Off besitzen, Einhänder ausgebildet und eine schußwaffe besitzen oder Einhänder gemeistert und keine Schufwaffebesitzen.
§3.4.5 Als Hoher Gardist muß man mindestens eine Waffe mit 65 Off besitzen, Einhänder gemeistert und eine schußwaffe besitzen.
§3.4.6 Als Erzbaron muß mindestens eine Waffe mit 75 Off besitzen, Einhänder gemeistert, Zweihänder ausgebildet oder Armbrust gemeistert und eine Armbrust besitzen.
§3.4.7 Als Feuermagier muß man mindestens eine Rune mit 30 Off besitzen, Magie stufe 3 gemeistert haben und schriftrollen anfertigen können.
§3.4.8 Es besteht auch die Möglichkeit sich der Wehrpflicht zu entziehen, jeder der sich der Wehrpflicht entzieht wird in die Mine zur Arbeit und zur untersützung der Wehrpflichtigen gebraucht.

§4 Mitglieder

§4.1 Aufnahme neuer Mitglieder
§4.1.1 Grundsätzlich kann jeder Spieler in "Die Gilde Innos" aufgenommen werden, sofern
§4.1.2 Der Spieler ist kein Mitglied in einem anderen Bündnis/Gilde.
§4.1.3 Der Spieler akzeptiert die Gesetze und die Verfassung "Der Gilde Innos.
§4.1.4 Der Spieler erklärt sich bereit, Die Gilde zu verteidigen, wie sie auch ihn verteidigt.

§4.2 Rechte der Mitglieder
§4.2.1 Jedes Mitglied hat das Recht Bitten, Anfragen und Anträge an den Rat zu stellen.
§4.2.2 Der Rat ist verpflichtet, alle Bitten, Anfragen und Anträge innerhalb von drei Tagen, in dringenden Fällen innerhalb von 24 Stunden zu behandeln und entsprechende Beschlüsse zu fassen.
§4.2.3 Jedes Mitglied hat das Recht eine Volksabstimmung zu einem Thema zu beantragen, wenn dieses Thema vorher durch den Rat abschließend behandelt wurde.
§4.2.4 Beantragte Volksabstimmungen werden durchgeführt, wenn innerhalb von 2 Tagen 30% der Mitglieder einer Durchführung zustimmen. Dies gilt auch für einen Misstrauensantrag gegen den Rat.
§4.2.5 Volksabstimmungen sind innerhalb von fünf Tagen nach Beantragung durch den Rat durchzuführen. Dies gilt auch für einen Misstrauensantrag gegen den Rat.
§4.2.6 Jedes Mitglied hat das Recht einen Misstrauensantrag gegen den Rat zu stellen. Der letzte Antrag muß mindestens zehn Tage zurückliegen.
§4.2.7 Hat ein Mißtrauensvotum Erfolg, so haben die Mitglieder unverzüglich Neuwahlen anzusetzen. Der bisherige Rat bleibt bis zur Beendigung der Neuwahl im Amt. Abstimmungen bedürfen der Zustimmung aller Mitglieder.

viel spaß beim lesen gehabt?
09.08.2001, 18:32 #2
Grayfox3000
Beiträge: 3.464

Warum bilden die Erzbarone die Richter und nicht die Feuermagier
09.08.2001, 18:51 #3
Lord_Xardas - N
Beiträge: 3.675
Für Gomez
Erzbarone entscheiden...
hast ja gesehen was passierte als die feuermagier versucht haben zu entscheiden ;)
scherz beiseite

wenn ihr irgendwelche verbesserungen habt nur her damit die gesetze sind noch nicht fertig...
09.08.2001, 19:08 #4
Grayfox3000
Beiträge: 3.464

nenen nek da muss ich aber mal einspruch erheben die feuermagier sind das höchste gut der gilde(abgesehen von den sprechern) und als das sollten sie auch das recht haben
feuermagier ist immerhin in unserer gilde ein rabg höher als erzbaron
09.08.2001, 19:17 #5
Lord_Xardas - N
Beiträge: 3.675

also gut dann mach ich mal das:

ICh erweitere die Exekutive um die Erzbarone
und stelle die Feuermagier in denn Rang der Judikative

ok?
09.08.2001, 19:29 #6
Grayfox3000
Beiträge: 3.464

das alles sollte aber noch nicht festgenagelt werden das ist eine sache für den Gildenrat den kompletten gildenrat oder??

wie is das bei den prozenten gemeint 50% und zwei stimmen 50%sind doch
3stimmen bei 6 sprechern??aber ich denke ich habe das nur ein bissl falsch verstanden
09.08.2001, 19:38 #7
Lord_Xardas - N
Beiträge: 3.675

hmm hast recht wir sind 6 leute also braucht man 60 % *gg*
09.08.2001, 19:45 #8
Grayfox3000
Beiträge: 3.464

puhh und ich dachte schon ich habe da was total falsch verstanden
09.08.2001, 19:52 #9
Lord_Xardas - N
Beiträge: 3.675
Für Gomez
ne war schon richtig alle berbesserungen hier rein schreiben...
11.08.2001, 10:52 #10
Carthos
Beiträge: 5.043

und wer macht die legislative ?
so viele regeln ?
huihuihui :)
11.08.2001, 15:07 #11
Grayfox3000
Beiträge: 3.464

Also musst du nek fragen der macht die gesetze
wir die sprecher haben nur daran rumzunörgeln:D das uns etwas nicht passt aber ich denke wir sollten mal en termin festlegen das alle 6 sprecher zusammenkommen und die gesetze überdenken noch ist ja nichts endgültig
@nek ich habe mal die erzbarone in feuermagier umgeändert hast ja gesagt das wir das so machen wie du das mit den erzbaronen in die exekutive machen willst weis ich nicht darum habe ich die finger davon gelassen
11.08.2001, 15:18 #12
Ivanhoe
Beiträge: 26

ähm...

Gibt es auch Regeln in der "Aussenpolitik"?...gibt es Verhaltensregeln gegenüber anderen Gilden (insbesondere gegenüber den Jüngern von Lee?)...
11.08.2001, 15:22 #13
Champ
Beiträge: 5.711

Ha ha, ja gibt es: Iß niemals mehr als einen pro Tag! *LOL*
08.09.2001, 10:41 #14
Saleph
Beiträge: 3.877

Boar krasse Regeln!
Kommt zwar alles doppelt und dreifach vor sieht aber gut aus.
Haste gut gemacht Xardas
08.09.2001, 13:18 #15
Carthos
Beiträge: 5.043

ööööh grayfox die erzbarone waren nie die richter
wir haben nur beschwerden und verstösse entgegen genommen, aber waren keine richter.
08.09.2001, 14:35 #16
Grayfox3000
Beiträge: 3.464

die gesetze so wie sie jetzt sind so stehen sie richtig ich habe das schon lange editiert so das es richtig ist
08.09.2001, 21:52 #17
LUKA$
Beiträge: 2.451

Ich habe aber ein Problem mit Erzbarone UNTER Feuermagier!
Die Erzbarone kümmern sich nicht um die Feuerm. und die feuermagier nicht um Erzbarone; Schatten; Gardisten etc.
Das heißt Erzbarone MÜSSEN als Richter fungieren!
08.09.2001, 22:11 #18
Saleph
Beiträge: 3.877

Wieso stellt ihr Feuermagier und Erzbarone nicht gleich?
So gibts wenigstens keinen Zank.
08.09.2001, 22:15 #19
Grayfox3000
Beiträge: 3.464

1.Hier in unserer Gilde stehen die Feuermagier über den Erzbaronen
da wird absolut nichts zu machen sein.
2.In der Beschreibung steht das von aussen es so aussieht das die Erzbarone alles leiten aber insgeheim die die Feuermagier die Dinge lenken
nun gut am Ende haben sie sich wol zu viel eausgenommen aber gut
09.09.2001, 00:36 #20
Diego | R@PC
Beiträge: 3.525

Sieht doch ganz vernünftig aus, was raus gekommen ist!

btw: Moin!
09.09.2001, 00:44 #21
Grayfox3000
Beiträge: 3.464

Mal zur Info diese Regeln hat Nek vor ca einem Monat aufgestellt;)
ihr solltet euch mal mehr hier im Forum umsehen:(
09.09.2001, 11:10 #22
Saleph
Beiträge: 3.877

Die Erzbarone sind die Richter, aber das Urteil hängt von den
Feuermagiern ab.Oder wie???
09.09.2001, 11:40 #23
Carthos
Beiträge: 5.043

ich will aber wenigstens, das die erzbarone keine durchgangsstation mehr sind !!!!!!!!!!!!!!!!
nachdem leben als gardist soll man sich entscheiden können, entweder magier oder baron, aber ich bin dagegen das man erstmal baron sein muss um dann magier zu werden. ich hätte gerne das das mal besprochen wird !!!!!!!!
09.09.2001, 13:16 #24
Saleph
Beiträge: 3.877

Erzbaron und Feuermagier sind doch gleichwertig.
Wieso muss man erst Baron werden um dann Feuermagier
werden zu können?Da muss ich Gor Na Drak recht geben.
09.09.2001, 13:31 #25
Adonis
Beiträge: 1.646

Es ist nun mal eine Tatsache, dass die Feuermagier über den Erzbaronen stehen. Für alle die es nicht wissen können: Die Gilde Innos ist aus der ehemaligen Gilde der Feuermagier entstanden, aus der wir auch gewisse Strukturen mit übernommen haben. Das Rangsystem ist in unserer Verfassung fest verankert und die einzige Möglichkeit es zu ändern, wäre ein Mehrheitsbeschluss des Gildenrates.
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