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03.04.2003, 12:39 #751
Kermit.d
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Schiffscrew -
Dabei steht doch, was der einzelne dir bringt. Also wenn du im 6. Kapitel noch stärke lernen willst, dann nicmmt du jemanden mit der Stärke lehrt. oder wenn du nen Händler brauchst, dann nimmst du jemanden mit, der Sachen verkauft.
...
03.04.2003, 12:41 #752
Kermit.d
Beiträge: 3.145
ne frage -
Sieh mal hier, das ist die Komplettlösung, da stehen alle bekannten, offiziellen Quests drin.
03.04.2003, 12:46 #753
Kermit.d
Beiträge: 3.145
Schiffscrew -
Die Haupttorwache, die auf der Burgmauer neben dem Haupttor steht. Du kannst sie entweder, nachdem du mit Torlof geredet hat, auf das Tor ansprechen und ihr den Schlüssen sthelen, oder sie einfach umhauen und dann den Schlüssen aus dem Inventar nehmen.
03.04.2003, 13:11 #754
Kermit.d
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Karte extrahieren -
Da es wohl in absehbarer Zeit kein Tool geben wird, um die Karten in 3d Objekte umzuformen, habe ich mein Vorhaben auf anderem Wege realisiert. Hier ist das Ergebnis. War zwar mehr Abrbeit als mit einem 3 Modell, aber ich denke es erfüllt seinen Zweck.

Ich danke euch allen.

mfg
Kermit.d
03.04.2003, 13:40 #755
Kermit.d
Beiträge: 3.145
Ziehmlich Großes Problem -
Alle Befehle in die Konsole mit insert davor eingeben.

Drachenblut: ITAT_DRAGONBLOOD
Drachenschuppen: ITAT_DRAGONSCALE
Blutkelch: ITMI_BLOODCUP_MIS
Constantinos Ring: ITRI_PROT_POINT_01_MIS

Versuch aber mal die Händler abzuklappern, wegen dem Ring und den Blutkelchen.
03.04.2003, 18:52 #756
Kermit.d
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Wo sind Pedro und Hakon? -
Man bekommt, die Fische nicht umsonst, aber in verhältnis zum Inhalt, sehr billig.
03.04.2003, 18:56 #757
Kermit.d
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Erzwaffen schmieden -
@Gladiator, wenn du Söldner bict, dann solltest du keine LPs für das Schmiedenlernen Investieren, da du im 5. Kapitel lernst die beste Waffe zu Schmieden und zwar ohne LPs auszugeben. Bis dahin sollten die Waffen reichen die du finden kannst.
03.04.2003, 19:39 #758
Kermit.d
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WEIß Einer wie man Videos aufnimmt -
Sieh mal hier

[EDIT] Du brauchst gar keine Kamera, sie einfach in meinen Link.
03.04.2003, 19:42 #759
Kermit.d
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Stadtturm der 1000XP bringt... -
Lies doch mal genau. Das ist Kapitelabhängug. Je später desto besser.
03.04.2003, 19:45 #760
Kermit.d
Beiträge: 3.145
Erzwaffen schmieden -
Stimmt nicht. Man kann auch Lehrling bei Harad werden, wenn man nicht schmieden lernt. Dann kann man halt nur keine Selbstgeschmiedeten Waffen bei ihm verkaufen. Von daher macht es keinen Sinn, ist aber möglich.
03.04.2003, 19:55 #761
Kermit.d
Beiträge: 3.145
Erzwaffen schmieden -
Schmieden hat sich noch nie gelohnt, da man die Waffe die man am Anfang schmieden kann, auch findet. Und sogar noch bessere. Als DJ ist schmieden schon gar nichts, weil man um die 15 LP verschwendet, bis man ne gute Waffe bekommt. Da kann man direkt nen Orkschlächter oder die Drachenschneide nehmen.
Dies ist meine Meinung. Was eine rechtfertigung von anderen überflüssig macht.;)
03.04.2003, 20:10 #762
Kermit.d
Beiträge: 3.145
Erzwaffen schmieden -
quote:
Aber die besten Waffen sind doch Erzwaffen und die muss man sich doch selber schmieden oder? Also muss man es ja lernen wenn man ne gute Waffe will?!


Stimmt nicht. Man kann wenn man als DJ den Almanach gelesen hat, den (scheweren) Erzdrachentöter auch schmieden ohne Vorkenntnisse.
03.04.2003, 22:32 #763
Kermit.d
Beiträge: 3.145
3 Fragen zu den Novizen Quests -
Genau das Problem hatte ich auch. Ich konnte auch nur diese Dialogoptionen nutzen, aber nicht Aufgaben für die Gemeinschaft machen. Ich habe lange rumprobiert. Aber nicht mal ein Alter Save hat funktioniert.
Meine Lösung war ein Mastergame. Ein Spielstand als Gildenloser zum nschluss an eine Gilde. So eins bekommst du, wenn du unter Aktuell auf Tipps und Lites gehst.
03.04.2003, 23:42 #764
Kermit.d
Beiträge: 3.145
Malak??? -
Hier hast du das ganze nochmal als 3d Karte ;) .

PS: wende nächstes mal den Edtierbutton an, denn manche hier reagieren allergisch auf doppelposts.;)
04.04.2003, 02:04 #765
Kermit.d
Beiträge: 3.145
Musik auf privater Homepage -
quote:
Auszug aus dem Urheberrecht
§ 2 UrhG - Werke, die durch das UrhG geschützt werden

  • Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

    1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
    2. Werke der Musik;
    3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
    4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
    5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
    6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
    7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

  • Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.


§ 53 UrhG - Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
  • Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht.
  • Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

    1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist,
    2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
    3. zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,
    4. zum sonstigen eigenen Gebrauch,

    1. wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
    2. wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.


  • Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Druckwerks oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind, zum eigenen Gebrauch

    1. im Schulunterricht, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für eine Schulklasse erforderlichen Anzahl oder
    2. für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist.

  • Die Vervielfältigung

    1. graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
    2. eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,
      ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

  • Absatz 1 sowie Absatz 2 Nr. 2 bis 4 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind. Absatz 2 Nr. 1 findet auf solche Datenbankwerke mit der Maßgabe Anwendung, daß der wissenschaftliche Gebrauch nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt.
  • Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.
  • Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.


§ 97 UrhG - Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz

  • Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. An Stelle des Schadenersatzes kann der Verletzte die Herausgabe des Gewinns, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, und Rechnungslegung über diesen Gewinn verlangen.
  • Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit es der Billigkeit entspricht.
  • Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.




Soll heißen:
Enn du es machst musst du mit ner Ordentlichen Strafe rechnen.;)
04.04.2003, 02:18 #766
Kermit.d
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Skelette sind uber -
Na jut mag sein. Nur sind bei mir die Skelette auf die Felsen drauf geklettert, als ich mich mim Bogen dadrauf gestellt habe. Ich wollte mir nämlich im 1. Kap die Drachenschneide hohlen.
04.04.2003, 02:21 #767
Kermit.d
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3 Fragen zu den Novizen Quests -
Glaubt mir, das ist ein Bug. Es ging nur mit eiem anderen Save weg. Ich hab ja selber Stundenlang dran rumbrobiert.
04.04.2003, 12:49 #768
Kermit.d
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3 Fragen zu den Novizen Quests -
Der Bug wird auch bei alten Savegames nicht weggehen. Du brauchst ein ganz neues. Aber die kannst du ja hien in WoG runterladen.
Savegames zum runterladen
04.04.2003, 12:51 #769
Kermit.d
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Riesen Problem -
Sieh mal hier da ist das Problem auch aufgetreten und erklärt.
04.04.2003, 12:52 #770
Kermit.d
Beiträge: 3.145
Feuerdrache oder wie der heißt -
HIer die Drachenkarte.
Du musst bei Hosh Pak einfach weiter den Hügel hinauf gehen.
04.04.2003, 12:56 #771
Kermit.d
Beiträge: 3.145
ne frage -
Ich denke mal war nicht so schlimm, dass er nicht editiert hat, sonst hätte ja nemand seine Frage gesehen;)

Also es gibt zwar keine Questkarte, aber es gibt viele einzelne Karten die Teilweise Quests erklären:

Karten von Nachtwanderer
Karten von Kermit.d
04.04.2003, 16:11 #772
Kermit.d
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Musik auf privater Homepage -
Es ist auch nicht die Polizei die auf der Suche nach solchen Leuten ist. Es sind die Urheber, die daurch gewinneinbußen sehen. Diese benachrichtigen dann erst die Polizei.
04.04.2003, 16:58 #773
Kermit.d
Beiträge: 3.145
OT-Thread fürs Hilfeforum -
Wie wärs hiermit?

Genau:
Freitag, 4. April, 2003

1 Euro = 1220.17 Mongolischer Tugrik
1 Mongolischer Tugrik (MNT) = 0.0008196 Euro (EUR)
04.04.2003, 17:12 #774
Kermit.d
Beiträge: 3.145
Tränke brauen..bitte Hilfe -
Sieh mal hier.
04.04.2003, 17:14 #775
Kermit.d
Beiträge: 3.145
Beten!? -
Dann hast du aber das ganze Kloster am Hals. Und manche von den Magiern sind unsterblich. Außerdem zählt dieser Schrein genauso wie die in der Landschaft auch.

[EDIT]
@doooom, ich gleube er meint, dass man als DJ keines der Zimmer im Kloser betreten darf, auch nicht das mit dem Schrein drin.
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