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Gothic II-Kopierschutz: Ich find ihn endgeil !!
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11.01.2003, 21:50 #51
SAURON
Beiträge: 48

Was ihr davon haltet, ob sich jemand ein Spiel original kauft oder es sich brennt, ist eure Sache. Aber anscheinend seit ihr, was Brennen angeht, nicht gerade aufgeklärt. Es ist absolut legal, sich für eigene Zwecke Spiele oder anderes zu brennen. Lediglich der Verkauf von gebrannten Dingen ist rechtlich nicht in Ordnung. Dafür gibt es sogar einen bestimmten Paragraph. Also wenn ihr so etwas nicht für ok haltet, meinet wegen, aber kriminell ist es nicht!
11.01.2003, 22:31 #52
TP_Obiwan
Beiträge: 6

Mann, so ein Deppengeschwätz !!
Es ist definitiv illegal, sich ein Spiel zu brennen, wenn es einem nicht rechtsmäßig gehört. Und selbst dann darf man nur eine Sicherheitskopie für den Privatgebrauch machen.
Les dir mal gescheiter die Lizenzbedingungen und so durch, die als während den Installationen erscheinen, dann weißte was fürs Leben...

Zum Thema Kopierschutz: Es wird nie einen sicheren Kopierschutz geben, die Kopierschütze werden zwar immer besser, aber die Cracker auch !!
Auch die Aussage, dass man G2 ungefähr nen Monat von den Crackern abhalten konnte, ist Humbug: Zwar gab es da noch keinen NoCD-Crack, aber was solls, dann hat man halt mit CD im Laufwerk gespielt, in vielen Brennforen tauchten nämlich schon erste Anleitungen auf, mit der jedes Rindvieh es schaffen könnte
Trotzdem gibt es viele Amateure, die mit diesem Kopierschutz ausgetrickst wurden, muss zugeben, dass G2 im Gegensatz zu anderen Spielen ziemlich aufwendig zum Austricksen war. Nicht mal das altbewährte CloneCD hat es geschafft, aber ein neues Programm ist auf den Markt geprescht, dass CloneCD etwas voraus ist...

Na dann freue ich mich schon auf G3, denn G2 verkauft sich sehr gut, sodass PB wohl keine Finanzierungsprobleme bekommen wird...

lg MG
12.01.2003, 00:27 #53
Malcron
Beiträge: 117

Niemand erreicht hier auch nur annähernd den Status eines Heiligen. Wir alle haben unsere Leiche im Keller - in Form einer frisch beschriebenen CD aus dem Brenner !
Trotzdem kann man das tausendfache Kopieren eines sehr guten Spiels nicht gutheißen ! So viel Verantwortung kann jeder Jugendliche übernehmen, indem er ein wirklich gutes Game auch kauft. Ich persönlich kaufe grundsätzlich nur Spiele, von denen ich weiss, dass ich sehr lange Spass daran habe. Kommt mir nicht mit Spielepreisen. Wieviel hat euer Rechner gekostet ? 1000 oder 2000 € ? Und da habt ihr nicht mal 50€ für ein Game übrig ? Oder wollt ihr einfach grundsätzlich kein Geld für Programme ausgeben ? Und da wundert ihr euch, dass so manche Spielefirma inzwischen lieber für eine Konsole entwickelt ? Keiner interessiert sich für die gebrannte Kopie eines Scheißspiels, das man mal angetestet hat und dessen CD jetzt irgendwo im Regal liegt. Aber Spiele, die einem stundenlangen Spielspass bescheren, sorgen als Originale nicht nur für einen möglichen Nachfolger oder innovative Neuentwicklungen, sondern sie machen als legal erworbene Programme sogar mehr Spass ! Wer´s nicht glaubt, hat´s nie probiert !
12.01.2003, 11:26 #54
SAURON
Beiträge: 48

Klar, Originale machen mehr Spaß als gebrannte Spiele. So ein Humbuck. Und wieso sollte man ein Spiel nur anspielen, weil es gebrannt ist? Kann man das dann etwa nicht mehr durchzocken? Funktioniert eigentlich prima. Der Vergleich, wie viel man für einen PC bezahlt hat und wie viel für ein Spiel ist ja wohl Schwachsinn. Ein Spiel, ok, aber das summiert sich mit der Zeit. Es gibt einfach zu viele gute Spiele als das man sich nur auf wenige beschränken kann. Abgesehen davon wird das ganze hier langsam überflüssig. Wier sind hier, um über das Spiel zu reden und nicht sowas hier. Wie man es bekommen hat ist ja wohl echt jedem selbst überlassen.
12.01.2003, 11:45 #55
Sho
Beiträge: 63

Nein, ist es nicht. Kauf Dir ein Gesetzbuch. Und werd endlich erwachsen.

EOD.
12.01.2003, 17:31 #56
SAURON
Beiträge: 48

Ihr habt einfach zu wenig Ahnung, als dass man mit euch vernünftig darüber diskutieren könnte. Also passt lieber auf was ihr sagt. Ich habe nicht mehr vor, mich mit euch Kindern weiter zu streiten.
12.01.2003, 18:31 #57
Sho
Beiträge: 63


  • "Programme in jeder Gestalt" sind grundsaetzlich urheberrechtlich geschuetzt, darunter ist auch in Hardware integrierte Software zu verstehen. §§ 69a ff UrhG. Lies selbst, Du Schlauberger.

  • Allein der Urheber oder Rechteinhaber hat das Recht zum Vervielfaeltigen, Uebersetzen, Aendern, Verbreiten und Vermieten eines Produktes, Dritte duerfen dies grundsaetzlich nur mit der ausdruecklichen Genehmigung des Rechtsinhabers tun. Etwas anderes gilt nur in den Fällen der §§ 69c Nr. 1 Satz 2 und Nr. 3 bis 69e UrhG, die hier nicht zutreffen.

  • Auch private Anwender, die Software illegal einsetzen, haften grundsaetzlich auf Schadensersatz, Unterlassen und Vernichtung der illegalen Raubkopien. Sie koennen sich auch dem Anspruch auf Vernichtung der zur Herstellung verwendeten Einrichtungen (z. B. CD-Brenner) ausgesetzt sehen (§ 99 UrhG). Erfolgt der Einsatz der Raubkopien vorsaetzlich, so macht sich der Anwender auch strafbar gem. § 106 UrhG.


Weil Du mir ja sonst nicht glaubst, hier die beiden Paragraphen:

quote:
Achter Abschnitt: Besondere Bestimmungen für Computerprogramme

§ 69a - Gegenstand des Schutzes

(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.

(2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.

(3) Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.

(4) Auf Computerprogramme finden die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.


§ 69b -Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen

(1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Absatz 1 ist auf Dienstverhältnisse entsprechend anzuwenden.


§ 69c - Zustimmungsbedürftige Handlungen

Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:

1. die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form. Soweit das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Computerprogramms eine Vervielfältigung erfordert, bedürfen diese Handlungen der Zustimmung des Rechtsinhabers;

2. die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. Die Rechte derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben unberührt;

3. jede Form der Verbreitung des Originals eines Computerprogramms oder von Vervielfältigungsstücken, einschließlich der Vermietung. Wird ein Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht, so erschöpft sich das Verbreitungsrecht in bezug auf dieses Vervielfältigungsstück mit Ausnahme des Vermietrechts.


§ 69d - Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen

(1) Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind.

(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.

(3) Der zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks eines Programms Berechtigte kann ohne Zustimmung des Rechtsinhabers das Funktionieren dieses Programms beobachten, untersuchen oder testen, um die einem Programmelement zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Programms geschieht, zu denen er berechtigt ist.


§ 69e - Dekompilierung

(1) Die Zustimmung des Rechtsinhabers ist nicht erforderlich, wenn die Vervielfältigung des Codes oder die Übersetzung der Codeform im Sinne des § 69c Nr. 1 und 2 unerläßlich ist, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

1. Die Handlungen werden von dem Lizenznehmer oder von einer anderen zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms berechtigten Person oder in deren Namen von einer hierzu ermächtigten Person vorgenommen;

2. die für die Herstellung der Interoperabilität notwendigen Informationen sind für die in Nummer 1 genannten Personen noch nicht ohne weiteres zugänglich gemacht;

3. die Handlungen beschränken sich auf die Teile des ursprünglichen Programms, die zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind.

(2) Bei Handlungen nach Absatz 1 gewonnene Informationen dürfen nicht

1. zu anderen Zwecken als zur Herstellung der Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms verwendet werden,

2. an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, daß dies für die Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms notwendig ist,

3. für die Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung eines Programms mit im wesentlichen ähnlicher Ausdrucksform oder für irgendwelche anderen das Urheberrecht verletzenden Handlungen verwendet werden.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind so auszulegen, daß ihre Anwendung weder die normale Auswertung des Werkes beeinträchtigt noch die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers unzumutbar verletzt.


§ 69f - Rechtsverletzungen

(1) Der Rechtsinhaber kann von dem Eigentümer oder Besitzer verlangen, daß alle rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke vernichtet werden. § 98 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.

(2) Absatz 1 ist entsprechend auf Mittel anzuwenden, die allein dazu bestimmt sind, die unerlaubte Beseitigung oder Umgehung technischer Programmschutzmechanismen zu erleichtern.


§ 69g - Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften, Vertragsrecht

(1) Die Bestimmungen dieses Abschnitts lassen die Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften auf Computerprogramme, insbesondere über den Schutz von Erfindungen, Topographien von Halbleitererzeugnissen, Warenzeichen und den Schutz gegen unlauteren Wettbewerb einschließlich des Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, sowie schuldrechtliche Vereinbarungen unberührt.

(2) Vertragliche Bestimmungen, die in Widerspruch zu § 69d Abs. 2 und 3 und § 69e stehen, sind nichtig.


§ 106 - Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.



Wie Du siehst, kenne ich mich sehr wohl aus. Im Gegensatz zu Dir. Bevor Du auf die Idee kommst, Dein dummdreistes Posting von oben zu editieren, zitiere ich es hier nochmal:

quote:
Zitat von SAURON
Was ihr davon haltet, ob sich jemand ein Spiel original kauft oder es sich brennt, ist eure Sache. Aber anscheinend seit ihr, was Brennen angeht, nicht gerade aufgeklärt. Es ist absolut legal, sich für eigene Zwecke Spiele oder anderes zu brennen. Lediglich der Verkauf von gebrannten Dingen ist rechtlich nicht in Ordnung. Dafür gibt es sogar einen bestimmten Paragraph. Also wenn ihr so etwas nicht für ok haltet, meinet wegen, aber kriminell ist es nicht!


Mann. Von diesen Deppen und Nichtswissern, die denken, sie koennten einfach die harte Arbeit anderer Menschen stehlen und irgendwie entschuldigen, sich auf deren Kosten (und auf Kosten der ehrlichen Kaeufer - bei zu geringen Stueckzahlen koennen die Preise ja nicht sinken!) zu amuesieren, habe ich echt genug. Lern lesen.
13.01.2003, 15:42 #58
SAURON
Beiträge: 48

Wie gesagt, ihr rafft immer noch nichts! Eure Denkweise ist einfach viel zu einfach. Kein Bock mich mit euch Ignoranten zu streiten.
13.01.2003, 16:47 #59
Sho
Beiträge: 63

Echt tolles Argument. Gott, da hast Du Dir ja viel Muehe gegeben! Genauso viel Muehe wie bei Deinen unhaltbaren Behauptungen vorhin. Wer soll Dich eigentlich noch fuer voll nehmen? :) Wenn Du willst, dass man Dich ernst nimmt, musst Du schon Handfestes bieten, nicht die ganze Zeit nur unbegruendete Behauptungen. So geht's nicht.

Tja, das ist der typische Raubkopierer. Go figure.
13.01.2003, 20:13 #60
SAURON
Beiträge: 48

Hey sorry, so war das auch nicht gemeint. (ok, die Antwort war selten dämlich ) Hätte aber auch nicht gedacht, dass Du Dir das so zu Herzen nimmst und so viel Mühe machst. Ok, mal anders gefragt: wofür genau ist ein Brenner gut? Um seine selbstgemachte Musik auf CD zu tun? Das kannst Du mir ja echt nicht erzählen. Also soweit ich weiß, kann man sich Sicherheitskopien machen. Zumindest ist das bei Filmen so. Diese darf man dann aber nur für sich selber verwenden. Beim Verkauf wird es erst strafbar. Und jetzt mal Hand aufs Herz: Wenn PC Spiele nur um die 20€ kosten würden, würden mit Sicherheit viel mehr Leute ohne Probleme auch diese kaufen. Und das die Spiele billiger wären, wenn weniger Leute brennen würden, stimmt nicht, denn wenn alle Leute Spiele kaufen würden, warum sollte man dann runter gehen? Außerdem geben sich viele Spielehersteller kaum Mühe. Man kauft sich ein Original Spiel für 50€ und kriegt teilweise eine weiße DVD Hülle mit CD, ohne Schachtel, Handnuch etc. und es hat dann noch bugs oder läuft gar nicht. Das kanns ja wohl nicht sein (natürlich gibts Außnahmen) Da sind sie teilweise echt selbst schuld. Und im Endeffekt leidet der brave Kunde sowieso nur. Hey, ich find es ja auch schade.
Wie gesagt, man kann sich eine Kopie von etwas machen, das man besitzt, das geht dann z.B. auch, wenn man sich bei Videotheken nur was ausleiht. Davon kann man dann auch eine Kopie machen und es wieder zurück geben. Habe mal gehört, man könne sogar in die Videothek gehen, sich seinen Laptop mitnhemen, sich das Spiel dort brennen und es dann wieder zurückgeben. Auf jeden Fall ist die Sache schon ein wenig komplizierter und so einfach nicht zu definieren. Ach ja, zum Thema die Leute geben sich soviel Mühe und dann brennt man sich es einfach. Der Großteil des Geldes wandert sowieso in ganz andere Taschen und der eigentlich Künstler kriegt eh kaum was ab, wenn dann eher durch andere Quellen. Bill Gates hat sogar auf seiner Homepage einen Crack für seine Software aufgeführt, weil es ihm immer noch lieber ist, dass es sich die Leute brennen als das sie zur Konkurenz wechseln.
Nehme auf jeden Fall alles zurück was ich gesagt habe.
14.01.2003, 11:36 #61
Sho
Beiträge: 63

Ok, Deine Entschuldigung akzeptiere ich mal. Aber zustimmen kann ich Dir nicht.

Natuerlich wuerde es mich auch freuen, wenn Computerspiele ein wenig billiger waeren. Die Frage ist aber, wie man das erreicht. Ich denke nicht, dass Raubkopien der richtige Weg sind - das ist auch einfach unfaires Verhalten.

a) Geringere Stueckzahlen lassen die Preise garantiert nicht sinken, wenn der Vertrieb ganz genau weiß, dass die gesunkenen Verkaufszahlen auf Raubkopien zurueckgehen, nicht aber auf die Missgunst der Kaeufer.

b) Spieleentwicklung ist wirklich nicht billig. Ein Spiel wie Gothic 2 kostet gut und gern 1.5 Millionen Euro. Und irgendwer muss das in der Tat bezahlen. Wenn man sich also ein Spiel brennt, betruegt man nicht nur die Entwickler um ihr Geld, sondern liegt außerdem noch auf der Tasche der ehrlichen Kaeufer.

Das sind beides Umstaende, die ich *nicht* ignorieren koennte, um zu erreichen, dass die Spielepreise sinken. Es gibt Grenzen - es muss anders gehen.

Ich bin gar nicht ohne Wenn und Aber auf der Seite der Industrie. Zum Beispiel finde ich es unmoeglich, dass es nun strafbar sein soll, "wirksame Kopierschutzsysteme" zu umgehen - das Recht auf die Sicherheitskopie halte ich fuer richtig und wichtig. Aber man loest Probleme nicht, in dem man sich genauso falsch und unfair verhaelt, wie die Gegenseite.

Man muss die Leute organisieren und einen Dialog schaffen. Leider ist es schwer, Leute zu organisieren, wenn es um Arbeit geht. Raubkopieren tut dagegen fast jeder gern, egal, ob er nur Klauen oder die Welt verbessern will - weil es in jedem Fall billiger fuer ihn ausgeht. Darum sind Raubkopierer fuer mich keine Helden. Wer es ohne schafft und mit weißer Weste sein Maul aufmacht und die Industrie kritisiert, sich also Arbeit macht ohne direkt und sofort davon zu profitieren, der hat meinen Respekt viel eher verdient.

Ich hoffe, Du verstehst nun besser, warum ich so denke. Mir sind Deine Argumente nicht fremd, und ich verstehe sie auch. Aber ich halte sie dennoch fuer falsch.
14.01.2003, 13:15 #62
D.G.O.N
Beiträge: 26

hey... maln vorschlag von mir... macht gefälligst n neuen thread auf wenn ihr euch über sowas unterhaltet. aber das thema hier hiess anders. also ruhe
14.01.2003, 14:45 #63
olcapophis
Beiträge: 23

Ich erinnere mal an die alten Amiga Spiele.
Damals gab es (ich glaub bei Indiana Jones z.B.) wahninns Kopierschutzideen: Dem spiel war ein Notizbuch beigelegt, und irgendwo im Spiel musste man irgendwelche Zeichen einer Sprache übersetzen. Dabei war das Papier des Notizbuches so beschaffen, das man es nicht kopieren konnte!
Wieso wird das nicht mehr gemacht?

Auch eine Warnung, das ein Virus ausgelöst wird wenn man versucht das Spiel zu kopieren bei irgendeinem Spiel hielt mich damals als 14 Jähriger davon ab das Ding zu kopieren.

Ich denke mal, am sinnvollsten ist es, jedem Spiel etwas EINMALIGES beizulegen, das es nur in der Originalspielepackung gibt und ohne das dieses Spiel nunmal eben keinen spass macht. Klar wirds dann vielleicht wieder Leute geben die diese Sicherheitsabfrage knacken und reinschreiben "type in what you want, cracked bye gameblaster" oder so - deswegen muss man sich halt was besonderes einfallen lassen, zum Beispiel das Handbuch in die Story einbinden oder so...

Aber ob das in Zeiten von Hochauflösenden Scannern noch was nutzt
14.01.2003, 17:17 #64
Elchi
Beiträge: 16

quote:
Zitat von Beliars Diener
Man bedenke das ungefähr ein drittel ihre Spiele brennen (grobe Schätzung, obwohl es wohl einige mehr sind). Man bezahlt ungefähr 40-50 € für ein Spiel. Wenn man es hochrechnet würde man 25-35 € bezahlen, wenn jeder das original kaufen würde. Das bedeutet 15 € weniger. Ich würde sogar soweit gehen zu behaupten das es möglich wäre ein gutes Spiel(wollen mehr haben und da jeder das original kauft anstatt es zu brennen, könnte man es noch billiger machen) für ca.15 € zu erstehen.


Soviel zu Raubkopien



Tschau
Beliars Diener




Möge Beliar auch eure Herzen erreichen.



Auch ich bin der Meinung dass man unbedingt originle kaufen muss! Aber dass due spiele dann billiger werden das stimmt ja wohl vorne und hinten nicht. ich glaube, dass höchstens 5% der leute, die sich das spiel brennen,das spiel kaufen würden.
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