World of Gothic Archiv > Die Plauderecke
Abtreibung mit Erlaubnis des Erzeugers
Seite 2 von 3  1  2  3 
19.03.2004, 15:20 #26
Putin
Beiträge: 1.422

quote:
Keine Ahnung, wie das mit dem Gesetz geregelt ist, aber wenn du ein normaler Vater bist (nicht gewalttätig oder Alkoholiker oder so ;dass heißt, du hast auch das Sorgerecht), müsstest du eigentlich ein Mitspracherecht haben, denke ich mal...


Bin Antialkoholiker und Gewalttätig sowieso nicht.

quote:
Die Situation kann wohl niemand hier beurteilen, wie es wirklich für sie ist


Nicht mal ich :( Sie redet einfach nicht mehr mit mir und auf meine Mails, SMS und Briefe gibt es auch keine Reaktion.
19.03.2004, 15:23 #27
semi
Beiträge: 2.734

Das ist echt scheiße :(
Ähm, wer hat denn eigentlich das Sorgerecht? Ihr seid doch beide nicht volljährig, oder?
Ich denke mal, dass sie dich nicht eifnach von der Entscheidung ausschließen darf, sie kann das nicht einfach tun, ohne dass du mitentscheiden konntest. Vor allem, wenn sie nicht antwortet. Hast du nicht irgendeine andere Möglichkeit, sie zu kontaktieren? (Freunde im Umkreis?)
19.03.2004, 15:29 #28
sphero
Beiträge: 3.402

@ semi: wer lesen kann ist klar im vorteil ^^ sie ist 18, hat putin oben geschrieben...
19.03.2004, 15:30 #29
Ancaron
Beiträge: 292

Bei unverheirateten Paare hat die Mutter des Kindes das Sorgerecht, wenn jedoch mit der Mutter des Kindes verheirat wärst wäre das was ganz anderes, aber so.
19.03.2004, 15:51 #30
Putin
Beiträge: 1.422

quote:
Ähm, wer hat denn eigentlich das Sorgerecht? Ihr seid doch beide nicht volljährig, oder?
Ich denke mal, dass sie dich nicht eifnach von der Entscheidung ausschließen darf, sie kann das nicht einfach tun, ohne dass du mitentscheiden konntest. Vor allem, wenn sie nicht antwortet. Hast du nicht irgendeine andere Möglichkeit, sie zu kontaktieren? (Freunde im Umkreis?)


Sie wurde diesen Januar 18 und ich nächsten Monat. Und ich habe garkeine andere Möglichkeit sie zu kontaktieren. Die Nummer ihrer Eltern habe ich nicht und ihre Schwester wollte mir noch nie helfen. Ich habe alles versucht.
19.03.2004, 16:02 #31
dea
Beiträge: 802

abgesehen davon, dass ich es assozial von ihr fnde was sie mit dir macht, kann ich sie aber verstehen. sie hat nun einen neuen freund und da ist es verständlich, dass sie kein kind von dir haben möchte. sie steckt natürlich schon in einer misslichen lage, aber wenn sie ihre entscheidung schon gefällt hat kannst du sie wohl nur sehr schwer umstimmen.
allerdings ist sie sich anscheinend auch im klaren zu sein wie es ist, wenn man abtreibt. es ist natürlich fraglich was schlimmer ist: ein kind abzutreiben udn mit dem schlechten gewissen leben oder das kind auszutragen und großzuziehen.

ich hab mal ein buch gelesen in dem eine frau abgetriegen hat...scheint wohl nich grad angenehm für sie zu werden, aber wenn sie nunmal abtreiben will....

wenn ích an ihrer stelle wäre (und natürlich auch in ihrem alter) dann wüsste ich ehrlich nicht was ich machen sollte....cih bin einfach froh, dass es mir nicht so geht.

der post hier bringt dich jetzt wahrscheinlich auch nicht weiter, aber ich kann es eben nciht lassen meinen senf dazuzugeben... ;) :D
19.03.2004, 18:08 #32
Grischnach
Beiträge: 958

IChch würde auf JEDEn fall batrieben an ihrer stelle.MEiner ansicht nach ist das kein Mord...hmm ich denke in 1.Leinie ist es ihre entscheidung da sie das King austragen muss!!!!!1
19.03.2004, 21:19 #33
Longbow
Beiträge: 4.035

Sowas sollte jeder für sich entschieden können.
19.03.2004, 22:58 #34
Sir CiferXIV
Beiträge: 4.296

quote:
Zitat von Pollux
Aja , hier noch ein paar Denkanstöße, ein paar Bilder

Mal diesen Link hier, inklusive die Gallerie.

Vielleicht animiert auch das zum Nachdenken, ...extra ein Sicherheitshinweis für die Bilder....


naja das is ja wohl starke Anti-Propaganda

eine Abtreibung in diesem Stadium ist in den EU-Staaten verboten und wird von keinen seriösen Ärzten durchgeführt.
20.03.2004, 00:29 #35
elpede
Beiträge: 708


StGB § 218 Schwangerschaftsabbruch

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.

StGB § 218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,2. der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und3. seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.
(2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.

(3) Die Voraussetzungen des Absatzes 2 gelten bei einem Schwangerschaftsabbruch, der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommen wird, auch als erfüllt, wenn ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 179 des Strafgesetzbuches begangen worden ist, dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß die Schwangerschaft auf der Tat beruht, und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.

(4) Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat.

StGB § 218b Schwangerschaftsabbruch ohne ärztliche Feststellung, unrichtige ärztliche Feststellung

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Wer in den Fällen des § 218a Abs. 2 oder 3 eine Schwangerschaft abbricht, ohne daß ihm die schriftliche Feststellung eines Arztes, der nicht selbst den Schwangerschaftsabbruch vornimmt, darüber vorgelegen hat, ob die Voraussetzungen des § 218a Abs. 2 oder 3 gegeben sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 218 mit Strafe bedroht ist. Wer als Arzt wider besseres Wissen eine unrichtige Feststellung über die Voraussetzungen des § 218a Abs. 2 oder 3 zur Vorlage nach Satz 1 trifft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 218 mit Strafe bedroht ist. Die Schwangere ist nicht nach Satz 1 oder 2 strafbar.

(2) Ein Arzt darf Feststellungen nach § 218a Abs. 2 oder 3 nicht treffen, wenn ihm die zuständige Stelle dies untersagt hat, weil er wegen einer rechtswidrigen Tat nach Absatz 1, den §§ 218, 219a oder 219b oder wegen einer anderen rechtswidrigen Tat, die er im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch begangen hat, rechtskräftig verurteilt worden ist. Die zuständige Stelle kann einem Arzt vorläufig untersagen, Feststellungen nach § 218a Abs. 2 und 3 zu treffen, wenn gegen ihn wegen des Verdachts einer der in Satz 1 bezeichneten rechtswidrigen Taten das Hauptverfahren eröffnet worden ist.

StGB § 218c Ärztliche Pflichtverletzung bei einem Schwangerschaftsabbruch

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht,1. ohne der Frau Gelegenheit gegeben zu haben, ihm die Gründe für ihr Verlangen nach Abbruch der Schwangerschaft darzulegen,2. ohne die Schwangere über die Bedeutung des Eingriffs, insbesondere über Ablauf, Folgen, Risiken, mögliche physische und psychische Auswirkungen ärztlich beraten zu haben,3. ohne sich zuvor in den Fällen des § 218a Abs. 1 und 3 auf Grund ärztlicher Untersuchung von der Dauer der Schwangerschaft überzeugt zu haben oder4. obwohl er die Frau in einem Fall des § 218a Abs. 1 nach § 219 beraten hat,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 218 mit Strafe bedroht ist.

(2) Die Schwangere ist nicht nach Absatz 1 strafbar.

StGB § 219 Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konflikt*-lage

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen. Das Nähere regelt das Schwangerschaftskonfliktgesetz.

(2) Die Beratung hat nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zu erfolgen. Die Beratungsstelle hat der Schwangeren nach Abschluß der Beratung hierüber eine mit dem Datum des letzten Beratungsgesprächs und dem Namen der Schwangeren versehene Bescheinigung nach Maßgabe des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auszustellen. Der Arzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vornimmt, ist als Berater ausgeschlossen.

20.03.2004, 00:35 #36
elpede
Beiträge: 708

Mit anderen Worten :
Der Gesetzgeber macht einen Schwangerschaftsabbruch bei weitem nicht so locker, easy und leicht möglich, wie einige Leutchen das hier gerade propagieren. In so einem Fall empfehle ich doch, sich einfach mal zu informieren, bevor man postet. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
20.03.2004, 07:07 #37
Putin
Beiträge: 1.422

Aber das wesentlich, was dort herausgeht ist, dass ich garkeinen Einfluss habe.

@all: Ich glaube ihr könnt euch weitere posts sparen. Habe gerade gesehen, dass der Brief schon etwas älter ist. Sie hat unser Kind wohl inzwischen schon abgetrieben
20.03.2004, 14:01 #38
blutfeuer
Beiträge: 5.016

ist es dir lieber, der thread bleibt auf, oder soll ich den schliessen ?
deine entscheidung
20.03.2004, 18:13 #39
Putin
Beiträge: 1.422

@blutfeuer: Das überlasse ich dir. Mir ist im Moment eigentlich so ziemlich alles egal
20.03.2004, 18:13 #40
Putin
Beiträge: 1.422

@blutfeuer: Das überlasse ich dir. Mir ist im Moment eigentlich so ziemlich alles egal
20.03.2004, 18:13 #41
Putin
Beiträge: 1.422

@blutfeuer: Das überlasse ich dir. Mir ist im Moment eigentlich so ziemlich alles egal
20.03.2004, 18:13 #42
Putin
Beiträge: 1.422

@blutfeuer: Das überlasse ich dir. Mir ist im Moment eigentlich so ziemlich alles egal
20.03.2004, 18:42 #43
Ancaron
Beiträge: 292

@Putin bist du schon weitergekommen?

btw was machst du, dass du so oft nen Doppelpost hast gerade sind es zwei Doppelposts (4 Posts).
20.03.2004, 18:45 #44
Carthos
Beiträge: 5.043

quote:
Zitat von Vanlender


Wenn man sein Kind abtreibt, ist das Mord.
Legaler Mord...




man tötet einen menschen. ich würde sowas nie tun. wenn ich schon "mist" baue, dann steh ich auch zu den konsequenzen.
20.03.2004, 18:54 #45
Putin
Beiträge: 1.422

quote:
Putin bist du schon weitergekommen?
btw was machst du, dass du so oft nen Doppelpost hast gerade sind es zwei Doppelposts (4 Posts).


Ob ich weiter bin ? Wie meinst du das ? Sie hat das Kind schon abgetrieben, da kann ich jetzt nichts mehr machen.
Und zu den Multiposts: Keine Ahnung. Unser I-Net spinnt. Habe 8 Minuten gebraucht um es zu posten und dann kahms halt öfters... keine Ahnung.
20.03.2004, 22:31 #46
Longbow
Beiträge: 4.035

quote:
Zitat von Carthos



man tötet einen menschen. ich würde sowas nie tun. wenn ich schon "mist" baue, dann steh ich auch zu den konsequenzen.

Du wirst wohl auch nie jmd. abtreiben müssen.
20.03.2004, 22:32 #47
Ancaron
Beiträge: 292

quote:
Zitat von Putin


Ob ich weiter bin ? Wie meinst du das ? Sie hat das Kind schon abgetrieben, da kann ich jetzt nichts mehr machen.
Und zu den Multiposts: Keine Ahnung. Unser I-Net spinnt. Habe 8 Minuten gebraucht um es zu posten und dann kahms halt öfters... keine Ahnung.



Das tut mir leid.
21.03.2004, 07:22 #48
Undead_Nov
Beiträge: 82

EDIT: Sorry habe gerade erst gemerkt das undead noch eingeloggt war. Das posting ist natürlich von mir ( Shi Talya)!!!


ich schliesse mich ancaron an

und zu Grischnach möchte ich noch golgendes sagen: laut deinem profil bist du erst 13, ich denke nicht das du dich überhaupt man konkret mit abtreibung, ihren folgen und der art und weise wie das gemacht wird auseinader gesetzt hast und es geht hier auch nicht darum ob DU abtreiben lassen würdest oder nicht sondern darum ob putin ein mitspracherecht gehabt hätte... aber damit du mal etwas besser informiert bist:
Im ersten Schwangerschaftsdrittel werden hauptsächlich drei Tötungsmethoden angewandt:

Tötung durch Hormongabe - „RU 486" und ähnliche „Menschenpestizide" blockieren im Körper der Mutter die Wirkung jener Hormone, die für die Aufrechterhaltung der Schwangerschaft - und somit für das Kind - lebensnotwendig sind. Das Kind wird langsam ausgetrocknet, bis es stirbt.

Tötung durch instrumentelle Kürettage - Die Gebärmutter wird gewaltsam geöffnet und das Kind mittels eines löffelartigen, scharfkantigen Instrumentes (Kürette) bei lebendigem Leib in Stücke geschnitten und herausgekratzt. Die Ängste des Kindes sind dieselben, wie die im folgenden beschriebenen.

Tötung durch Saugkürettage - Bei dieser Art der Abtreibung ist das Kind, wie Ultraschallaufnahmen beweisen, in höchster Aufregung. Seine Herzfrequenz schnellt von 140 Schlägen pro Minute auf 200 hoch. Es versucht, der in die Gebärmutter eingebrachten Saugkürette zu entgehen, bleibt aber schließlich chancenlos und wird durch den starken Sog des Absauggerätes bei lebendigem Leib in Stücke gerissen.


soviel nur mal dazu und ihr braucht mir jetzt nicht zu kommen mit "das ist ja speziell darauf ausgelegt das es so brutal erscheint" glaub mir das ist so kenne 2 frauen die haben abtreiben lassen und die das gestätigen können.

Ausserdem weiss ich nicht was dagegen gesprochen hätte das Putins Exfreundin das kind ausgetragen hätte und er es nach der geburt dan bei sich aufgenommen hätte. das wäre rechtlich gesehen möglich gewesen. zudem finde ich es von ihr, wie dea bereits gesagt hat, assozial ihn bei ihrer entscheidung aussen vor zu lassen. sie hat ihm ja nicht mal die möglichkeit gegeben in irgendeiner art und weise zu agieren (wie er sagt ist der breif schon älter und das kind somit schon abgetrieben) in dem fall wäre es besser gewesen die gute hätte einfach den mund gehalten und nichts gesagt anstatt ihn dadurch fertig zu machen. mir kommt es nämlich so vor als wäre das ihre absicht gewesen. wenn der brief schon so alt ist, das das kind schon abgetrieben ist das steckt da für mich eine gewisse absicht dahinter. um heut zu tage jemand etwas dringliches zu sagen kann man genau so gut eine email schreiben. das geht um meilen schneller, und inet scheint sie ja zu haben. ok alternativ räume ich der frau noch ein das sie etwas daneben ist das sie daran nicht gedacht hat.....

Desweiteren wäre es vielleicht gut wenn man ethische diskussionen über abtreibung, wenn schon, in einem seperaten thread steckt und in das entsprechnde forum.

Noch etwas in eigener sache: Ihr könnt gerne kritik an meinem posting üben, braucht euch aber nicht wundern wenn ich nicht antworte. ich ziehe nachher nach österreich und werde für eine ganze weile kein inet haben und kann somit auch nicht antworten. es wird noch eine ganze weile dauern bis ich wieder die zeit (und das inet) habe werde um mich ums forum zu kümmern
21.03.2004, 07:36 #49
Vanlender
Beiträge: 565

Ich finde es echt wiederwärtig von der Frau, dass sie ihe Kind abgetrieben hat!
Denn sowas,ja, ist tatsächlich Mord!
Es ist zwar nur ein Fötus bzw was kleineres, aber das heißt nicht das man das töten kann!!
Es ist genauso ein Mensch wie wir alle, und ich hoffe Abtreibung wird straflich extrem oder vll. noch sogar mit Todesstrafe bestraft!

21.03.2004, 08:40 #50
Pollux
Beiträge: 955

quote:
Ich finde es echt wiederwärtig von der Frau, dass sie ihe Kind abgetrieben hat!
Denn sowas,ja, ist tatsächlich Mord!
Es ist zwar nur ein Fötus bzw was kleineres, aber das heißt nicht das man das töten kann!!
Es ist genauso ein Mensch wie wir alle, und ich hoffe Abtreibung wird straflich extrem oder vll. noch sogar mit Todesstrafe bestraft!
quote:


Also es ist sicher nicht das selbe wie der Mord an einem Mitmenschen, da das zu tötende Individuum noch "primitiv" ,unterentwickelt,und nicht-lebensfähig ist.
Diese Lebensform wäre auf gar keinem Fall eingenständig, und kann auch nicht denken, in gar keiner Hinsicht. Somit wäre schon einmal die Bezeichnung "Homo Sapiens" nicht gerechtfertigen.
Ich will jetzt keine Diskussion anfangen, wäre wohl viel zu weitläufig.
@Strafe
Also, ähm falls es dir entgangen sein sollte, bis jetzt ist Abtreibung bei uns noch legal, und ich weiss auch nicht ob der die Legislative da noch viel ändert. Und dass wir im gegensatz zu Amerika oder Rumänien, in einer zivilisierten Welt leben, und es bei uns keine Todesstrafe mehr gibt ist dir offenbar auch entgangen. Auch den Antrag dafür finde ich schwachsinnig, da man ja nicht viel besser wäre als die Täter selber
Seite 2 von 3  1  2  3