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Beim Rennen ruckler trotz hoher Framerate??
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31.10.2003, 14:19 #1
qeldroma
Beiträge: 48
Beim Rennen ruckler trotz hoher Framerate??
Wenn ich z.B. von der Taverne zum Großbauern renne habe ich immer wieder Sto cker, als ob er etwas nachladen würde, kann aber nix an der HD-LED erkennen, hör auch nix an der HD.
Bleibt also nur noch (oder?) die Framerate, die ist aber über 25....?
31.10.2003, 14:20 #2
PcTuner
Beiträge: 3.617

Das ist normal, passiert mir auch öfters.
Aber es nervt nicht besonders.
02.11.2003, 21:01 #3
pc-hebamme
Beiträge: 378
wegen ruckeln...
hallöle poster!

du könntest ja auch die sichtweite runterschrauben!
bei solchen fragen, die das system deines PCs
betreffen könnten, ist es sinnvoll,
die hardware-angaben unter deinen post zu setzen!
wenn du z.B nur 256 SD-RAM hast, ist es kein wunder, das
er ruckelt!
wird erst besser ab 512 DDR-RAM!
es gibt noch ne menge anderer sachen, die du runterschrauben könntest!
stehen alle in der anleitung!
wenn du keine hast, haste das spiel gebrannt oder so...
(du findest auch eine auf der cd!
kannst sie mit dem acrobatreader lesen)
war jedenfalls bei G I so!

gruß, die pc-hebamme
02.11.2003, 21:05 #4
Thorus14
Beiträge: 556

@Hebamme
Gothic 2 kann man nicht brennen. Habs selber versucht und es hat nicht funktioniert.
02.11.2003, 21:36 #5
Kakurion
Beiträge: 228

türlich geht das , mit dem nötigen wissen ;-) , ich habs auch gebrannt :D
02.11.2003, 21:51 #6
Radonn
Beiträge: 82

Wenn man den Entwicklern eines tollen Spieles per gebrannter CD beweisen kann, was für tolle Arbeit sie geleistet haben, dann ist das ein großartiges Gefühl.


02.11.2003, 22:18 #7
Heimdallr
Beiträge: 12.421

quote:
türlich geht das , mit dem nötigen wissen ;-) , ich habs auch gebrannt


Jo super, ein Dreifaches Hurra, dir ist schon klar, dass du mit der Aussage ne Verwarnung kassieren kannst, wenn jemand schlechte Laune hat auch die Bannung hier im Forum? Nein? Das weißt du nicht, ach so ein Pech aber auch...
02.11.2003, 22:21 #8
Radonn
Beiträge: 82

Wenigstens hast du es festgehalten, falls er die Dreistigkeit besitzt und seinen Post editiert.
03.11.2003, 20:09 #9
Champ
Beiträge: 5.711

brennen an sich ist nicht verboten. (eine sicherheitskopie für den eigenen gebrauch, versteht sich)
es zuzugeben auch nicht. über den brennvorgang hier zu posten ist allerdings unerwünscht. (mögliche anleitung zum raubkopieren)
03.11.2003, 20:35 #10
Radonn
Beiträge: 82

Von wegen Sicherheitskopie...

Das Kopieren von kopiergeschützen Inhalten und somit das Umgehen von Kopierschützen ist VERBOTEN!!!!!!!

Und Gothic ist eindeutig kopiergeschützt, steht groß auf dem CD-Case.
03.11.2003, 21:54 #11
Voronwe
Beiträge: 556

Oh man, wenn man eine Musik-CD rippt und somit den Kopierschutz umgeht macht man sich nicht strafbar. Es ist strafbar eine solche mit Kopierschutz versehene mehr als 1mal zu duplizieren, weil man somit den eigengebrauch überschreit bla...kurz und knapp man kann alle CD's rippen die man sich kauft, würde dies verboten sein...tja dann wäre eigentlich doch das Medium CD nicht mehr das was es mal war oder?

Naja trotzdem, wer sich Gothic (1+2) net kauft ist dumm...
03.11.2003, 22:06 #12
Dreamer
Beiträge: 1.142

quote:
Zitat von Radonn
Und Gothic ist eindeutig kopiergeschützt, steht groß auf dem CD-Case.

Gothic 2 war für die Raubkopierer eine so harte Nuss, weil es einen so guten Kopierschutz hatte/hat.
@ topic
Sichtweite runterschrauben
Auflösung runterschrauben
Antialiasing aus (wenn möglich)
04.11.2003, 14:35 #13
Voronwe
Beiträge: 556

ohne die PC details bringen diese antworten herzlich wenig.
Wenn er nur 256 DDRAM hat dann ist eh kein wunder wenn es ruckelt
04.11.2003, 16:06 #14
qeldroma
Beiträge: 48

Hardware sollte nicht das Thema sein, immerhin habe ich wärend dem Laufen eine Framerate über 40!!

Für die Neugierigen:
2000+XP
512MB-DDR
FX5200Ultra

Wie gesagt, laut Framerate scheint's nicht daran zu liegen.
04.11.2003, 16:55 #15
Dreamer
Beiträge: 1.142

quote:
Zitat von qeldroma

FX5200Ultra


Naja die Grafikkarte ist ein bisschen schwach. Ich glaube daran müsste es liegen. ;)
04.11.2003, 18:09 #16
Voronwe
Beiträge: 556

Mach AA und sonstiges aus, stell sichtweite runter auf 120%, alle Details auf häflte, und alle "special" effekte aus!
04.11.2003, 22:43 #17
Rob
Beiträge: 2.211

bin mir nicht sicher, aber ich würde sagen, dass es nicht mehr legal ist eine sicherheitskopie von gothic 2 zu machen (was man übrigens kann).
denn pb garantiert dir ja bei kaputter cd ein ersatz.
und ich könnte mir vorstellen, dass jeder vertreiber einer kopiergeschützten cd dazu verpflichtet ist, dir bei vorlage der kaputten eine zu erstatten, weil er dich ja hindert eine sicherheitskopie zu machen!!??
04.11.2003, 23:36 #18
xSMOKEx
Beiträge: 431

tja da kann ich nur hoffen das die nicht auf die blöde idee kommen und die gesetze aus D in Ö einführen hier kann ichs machen (backup)

ps
quote:
pb garantiert dir ja bei kaputter cd ein ersatz


na ja aber nicht bei eigenverschulden denke ich mal (speziell wenn ich an Jowood denke.. da das ja denke ich mal bei dennen liegt..)

zumindest habe ich das so noch nie woanders gesehn...
05.11.2003, 05:20 #19
meditate
Beiträge: 6.868

die rechtslage ist eindeutig und darum kann das thema auch sofort beendet werden:

Neues Urheberrechtsgesetz (UrhG) seit 13. September in Kraft
Das Umgehen von Kopierschutz ist in Zukunft verboten

Das Knacken des Kopierschutzes von geschützten Musik-CDs oder Video-DVDs ist ab 13.September 2003 verboten. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat nun die kürzlich beschlossene Reform des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Kraft.

Während es zulässig bleibt, von einem Computerspiel oder der Büro-Software eine Sicherheitskopie anzufertigen, ist das Recht auf Herstellung von Privatkopien der gekauften Musik-CD oder Spielfilm-DVD künftig stark eingeschränkt. Privat-Kopien dürfen zwar grundsätzlich auch erstellt werden, es ist aber verboten, dabei einen Kopierschutz zu umgehen. Auch werden Hilfsmittel, die zum Umgehen eines Kopierschutzes nötig sind wie Clone-Programme und manche Brennsoftware, verboten.

und jetzt mal den wortlaut der ganzen passage im gesetz:

UrhG § 95a Schutz technischer Maßnahmen

(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.

(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die

1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermögli-chen oder zu erleichtern.

(4) Von den Verboten der Absätze 1 und 3 unberührt bleiben Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Stellen zum Zwecke des Schutzes der öffentlichen Sicherheit oder der Strafrechtspflege.
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