World of Gothic Archiv > Die Plauderecke
Lebenslänglich?
Seite 2 von 3  1  2  3 
05.02.2004, 16:58 #26
FERi
Beiträge: 1.264

Und ich dachte lebenslänglich waren 25 Jahren.
05.02.2004, 17:04 #27
Teufelslama
Beiträge: 2.779

Ich sag doch das lebenslänglich nur ein paar Jahre sind, und dank guter Führung kommt man noch mal eher raus...
05.02.2004, 17:06 #28
FERi
Beiträge: 1.264

Du stellst dir das zu einfach vor.
05.02.2004, 17:07 #29
semi
Beiträge: 2.734

Ich denke, dass Lama da einigermaßen Bescheid weiß ;)
Wenn du es wirklich willst und keinen Mist baust, bist du da nach etwa 15 Jahren (denke ich, bin keine Experte) wieder raus ;)
PS: lol feri, komm mal runter von deiner Spamm-Tour *threads les* :D
05.02.2004, 17:13 #30
K_Murx
Beiträge: 827

Leider kann bei Ersttätern eine grundlegende seelische Abartigkeit nicht unbedignt nachgewiesen werden - und bevor man zwanzig einsperrt, die nicht rückfällig werden, muß die Gesellschaft halt ein gewisses Restrisiko tragen.
Wiederholungstäter werden fast immer weggesperrt - entweder in die Sicherungsverwahrung oder die Unterbringung in ein forensisch-psychiatrisches Krankenhaus.

Es ist einfach, immer höhere Strafen zu fordern, nur wie will man die "ganz harten" von den "leichten" trennen?
Für erstere gibt es im deutschen Recht schon genug Möglichkeiten (siehe oben).

Nebenbei, @FERi und Putin, bei eurer gegenseitigen Selbstbestätigung komm ich mir vor wie in einem rethorischen Swingerclub...
(nicht daß diese Assoziation aus meinem Alltagsleben entspränge, das liegt am heutigen Gast in SWR1-Leute (Frau Schaffrath))
05.02.2004, 17:19 #31
Longbow
Beiträge: 4.035

quote:
Zitat von Billy
In Amerika dürfen sie ihre minderjährigen Straftäter sogar umbringen...
Es gab ja mal in Washington diesen Scharfschützen. Der hatte ja einen Sohn, der den Mann, den Vater, bei den Morden geholfen hat. Was macht dann die US-Justiz? Bringt den Jungen auch um.
Naja, die Amis sind Deppen.
05.02.2004, 17:21 #32
semi
Beiträge: 2.734

?
Meinst du den Fall, der erst letztes Jahr passiert ist?
SInd da die Urteile schon gefällt? Das wäre mir neu
05.02.2004, 17:39 #33
Longbow
Beiträge: 4.035

Jep, der! Urteil ist gefallen, aber afaik ncoh nicht volstreckt (dauert ja auch immer einpaar Jahre)
05.02.2004, 18:18 #34
Stagger Lee
Beiträge: 518

quote:
Es gab ja mal in Washington diesen Scharfschützen. Der hatte ja einen Sohn, der den Mann, den Vater, bei den Morden geholfen hat. Was macht dann die US-Justiz? Bringt den Jungen auch um.


...da war die sache wohl etwas anders
- er hat auch selber abgedrückt auserdem kann man über die todestrafe
denken was man will aber gerade in solchen härtefällen(motive: geldgier, mordlust)wäre das nicht verhängen der todestrafe sehr inkonsequent

quote:
(Gewalt-)Täter handelt nie rational - also bringt ein höheres Strafmaß ganz einfach nichts (von Standpunkt der Vorbeugung aus gesehen).


aber vom standpunkt des opfers gesehen
bringt ein "gerechteres" urteil wahrscheinlich mehr genugtuung
05.02.2004, 19:51 #35
Teufelslama
Beiträge: 2.779

Naja, ich arbeite ja wie einige vll. wissen auf ner Engiftungsstation in ner einigermaßen großen Psychatrie. Dort sind u.a. Forensiker auf den Stationen und ganz in der Nähe ist noch nen geschlossener Berreich für die 64er.


Ich hab ziemlich viel mit Straftätern zu tun, ehemalige 64er oder auch Leute mit Paragraph 35(wird bei BTM Vergehen erteilt, bedeutet Therapie statt Knast).


Allgemein kann ich nur sagen das die meisten recht früh entlassen werden und das mit Vergehen recht lasch umgegangen wird(die meisten Mörder hatten afair 10-15 Jahre aufm Buckel).


Aus dem Umgang mit diesen Leuten schließe ich auch das in unseren Gefängnissen keinerlei Rehabilation erfolgt
05.02.2004, 20:54 #36
K_Murx
Beiträge: 827

@Lee
Wenn du Gerechtigkeit nach den Maßstäben der Opfer messen willst...
Sinn der Justiz ist ja in Vertretung der Gesellschaft ein möglichst objektives Urteil zu fällen - Opfer und Täter haben ja beide ihren Anwalt. Eine "Gerechtigkeit" die nur die Opfer vertritt ist nicht besser als eine der Täter...

Ich würde nur die Meinung vertreten, daß die Gesellschaft von einer Widereingliederung von einmaligen Tätern mit geringer Rückfallgefahr mehr profitiert als von lebenslangen Haftstrafen.

Und wenn jetzt einer die Todesstrafe aus der Asservatenkammer holt stopf ich ihn da rein
05.02.2004, 21:04 #37
Teufelslama
Beiträge: 2.779

Es kommt imo auf Art der Starftat an. Klingt zwar sehr extrem(ist es wohl auch aber dazu muss ich dann stehen) aber manchmal wäre es besser ganz dunkle Zellen zu füllen und den Schlüssel wegzuwerfen.


Die Einschätzung der "Rückfallgefahr" wird imo sehr oft falsch beurteilt.


Etwas das negativ hineinspielt ist die Tatsache das unsere Gefängnisse voll sind.




Meiner Meinung nach sollte man gerade in der Jugendkriminalität mehr Prävention walten lassen. Ich hab soviele Jugendliche kennen gelernt deren Leben absolut zerstört ist, durch Elternhaus, Drogen, Straftaten und alle Möglichen anderen Dinge und deren Resultate.


Viele von denen haben bereits nen recht schweren psychischen Schaden davon getragen und hier sollte man unbedingt ansetzen. Ohne Langzeittherapien(wobei die bei uns grad mal 6 Monate dauern was imo ein Witz ist) in sehr frühen Jahren und unter Umständen Heraustrennung aus dem Umfeld und mitunter auch aus der Familie sind diese Jugendlichen einfach verloren.
05.02.2004, 21:23 #38
K_Murx
Beiträge: 827

Aber gerade da hilft es ja nichts, die Jugendlichen (im Knast) wegzusperren.
Womit wir nach längerem Umweg wieder beim Thema wären ;)
[edit]He, das ist nicht Trilian/ICQ, das ist das Forum ;)[/edit]
05.02.2004, 21:30 #39
Bye Chrono
Beiträge: 163

Sperrt sie weg, allesamt!!!!!
05.02.2004, 21:41 #40
Teufelslama
Beiträge: 2.779

Ich hab ja von Therapie, von herauslösen aus ihrem gewohnten Umfeld gesprochen. Gut, das ist auch eine Art wegsperren aber imo die einzige Möglichkeit die viele Jugendliche haben überhaupt noch mal ein Leben zu führen.
05.02.2004, 22:32 #41
Bye Chrono
Beiträge: 163

Weg mit denen, dannist Ruhe im Katon! Lama ruf mal deine pers.nachricht. ab!
05.02.2004, 22:35 #42
Pollux
Beiträge: 955

@lebenslänglich Wegsperren

Da stellt sich natürlich die Frage welche Lebensqualität die Betroffenen dann noch haben, meiner Meinung nach nämlich gar keinen,ist ja auch völlig Zukunfts und Perspektivlos.
Außerdem: Wer übernimmt die Kosten,Angehörige gibt es oft keine mehr.

Das selbe bei jugendlichen Straftätern, es fehlt für eine adäquate Betreung an Geld.

Rückfällig werden nur welche die die soziale (Re)Integration nicht überwunden haben oder einfach geistig abnorme Rechtsbrecher....

In einigen Fällen wäre sicher die Todesstrafe eine bessere Alternative....
05.02.2004, 22:37 #43
Bye Chrono
Beiträge: 163

Todesstrafe? Wie meinst du das. Musst du schoin begründe, sowas wirfrt man nicht spaßeshalberein
05.02.2004, 22:42 #44
Teufelslama
Beiträge: 2.779

Integration überwunden? Welche integration denn? Im Gefängnis findet schon mal keine statt und Therapien verfolgen falsche Ansätze und laufen imo einfach nur falsch ab.

Wieder straffällig wird ein erschreckend großer Teil.



Zum fehlenden Geld:

Eine erfolgreiche Therapie und man spart ne Menge Geld auf lange Zeit gesehen.



Kleine Anmerkung: Wusstet ihr das es in Deutschland nicht einen einzigen erlernbaren Beruf gibt der mit Sucht zu tun hat?

Bei uns läuft einiges schief und irgendwann wird es Zeit das das geändert wird.
05.02.2004, 23:04 #45
Ace
Beiträge: 1.255
Re: Lebenslänglich?
quote:
Zitat von Pollux
dass kann sich sogar bis zu einer lebenslänglichen Haft hin erstrecken.(Obwohl sie die normale Haft schon verbüßt haben!! nur um sie so der Bevölkerung fernzuhalten.)





Das ist doch voll krank .... Diebe könnten lebenslänglich bekommen aber so ein scheiß Kannibale bekommt maximal 8 Jahre was für ein scheiß Rechtssystem
05.02.2004, 23:09 #46
Pollux
Beiträge: 955

Naja nach dem Verbüßen der Strafe,wenn die betroffenen Personen wieder in die Gesellschaft entlassen werden,kommt es sicher zu "Integrations Versuchen", misslingt allerdings oft, da man sich als Verbrecher in die gesellschaftlichen Strukturen und Normen nicht mehr eingliedern kann.

@Todesstrafe
Ich finde bei Extremfällen sollte durchaus auch noch mit dem Tod bestraft werden,spaßhalber habe ich es sicherlich nicht erwähnt. Allerdings sehe ich nicht ein, wieso ein Serienmörder, der Tod und Verderben gebracht hat, in irgendeinem Hochsicherheitstrakt verschimmelt,wo er sowieso keine Lebensqualität hat, die Chancen auf Bewehrung gestrichen sind, und wir dann auch noch für seine Bewachung und seine Unterkunft zahlen müssen. Wie gesagt Extremfälle.

@Vino
Hier kommt allerdings hinzu, dass er das Opfer mit dessen Einwilligung getötet,entmannt und Teile davon verzehrt hat. Dabei wurde dass auch audio-visuell aufgezeichnet,sprich es gibt einen eindutigen Beweiß.
05.02.2004, 23:45 #47
K_Murx
Beiträge: 827

Was den Kannibalen angeht hat die Rechtssprechung ein Problem (und ich als Person auch):
1. Die Tat geschah im Einvernehmen mt dem Opfer
2. Der Täter hat dem Opfer jegliche Möglichkeiten zur Flucht oder ähnlichem gegeben
3. Er handelte auch nicht aus den so oft beschworenen "niederen Beweggründen", also bereicherte sich nicht, wollte nicht des Opfers Frau oder ähnliches.

Da jedoch eine ausgeprägte Rückfallgefahr besteht (die er ja auch selber zugegeben hat) wird sich die Strafe wohl nicht auf eine Gefängnisstrafe beschränken.

Für nähere Informationen zu dem Fall und seiner Problematik erlaube ich mal wieder auf die ZEIT zu verweisen, speziell auf diesen Artikel.
(Ich sagte doch, ich könnte den sicher mal brauchen ;) )

Zur Todesstrafe gab es ja schon durchaus längere Diskussionen, aber ich fühle mich im Moment geistig nicht mehr der Aufgabe gewachsen, meiner Meinung zu dem Thema noch Ausdruck zu verleihen (soll heißen , gute Nacht ;) )
06.02.2004, 02:46 #48
Baranoir
Beiträge: 59

Was diese Sicherheitsverwahrung angeht, ist das so gemeint:

Wenn ein Straftäter (mehr oder minder) kurz vor Ende seiner Haftstrafe immer noch als Gefahr für die Bevölkerung eingestuft wird, kann er in Sicherheitsverwahrung "gesteckt" werden, um ihn von den anderen Menschen fern zu halten und somit einen Rückfall von vornherein auszuschließen.

Diese Sicherheitsverwahrung ist nicht so hart, wie eine "normale" Gefängnisstrafe, aber der (hoch-)potentielle Straftäter ist halt "sicher verwahrt"...

Die Maßnahme soll nur für die ganz krassen Verbrecher in Frage kommen und es muß alle 2 Jahre neu überprüft werden, ob die Verwahrung noch notwendig ist.

Fazit: Eine durchaus sinnvolle Erweiterung des deutschen Strafvollzuges!
06.02.2004, 04:30 #49
Putin
Beiträge: 1.422

Viva la Todesstrafe. Zumindest für Mörder. Da habe ich nichts dagegen wenn man sich an die Bibel hällt. Wie du mir so ich dir.
06.02.2004, 06:14 #50
AlexVornam
Beiträge: 1.727

Ich fände so etwas in der Form in der Baranoir es beschrieben hat durchaus sinnvoll.
Sollen die eben keine Straftaten begehen, dann passiert sowas auch nicht.
Seite 2 von 3  1  2  3